Jemand im Forum der sich mit Erbrecht auskennt?

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Zool
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Jemand im Forum der sich mit Erbrecht auskennt?

#1

Beitrag von Zool » So 24. Apr 2016, 08:22

Ich habe derzeit ein spezielles Problem bezüglich des §1952 BGB.
Der § lässt sich leider nicht über Fristen aus wenn man darüber als Erbeserbe gar nicht informiert wurde so wie es im Falle einer direkten Erbschaft üblich ist.
Es würde in meinem Fall nämlich einiges erheblich ändern vor allem bezüglich der Erbschaftssteuererklärung die dann durch andere Freibeträge völlig entfallen könnte. Leider bin ich auf diesen Paragraphen selbst erst durch Bekannte vor 2 Tagen hingewiesen worden und der Todesfall in dem der Erbe sein Ausschlagungsrecht gar nicht mehr wahrnehmen konnte liegt zurück im Septemeber 2015.
Ausstelldatum der Testamentseröffnung 23.09.2016 Todestag 24.09.2016.

Vielleicht habe ich ja Glück hier, Versuch macht Kluch.

Sorry für hier einstellen aber im Wrtschaft und Recht "allgemein" wollte ich nicht bzw war mir nicht sicher ob es passt.


Hätte ich jemals vorher gewusst was auf mich zukommt hätte ich niemals etwas angefangen.

Pustekuchen

Re: Jemand im Forum der sich mit Erbrecht auskennt?

#2

Beitrag von Pustekuchen » So 24. Apr 2016, 09:07

Zool » 24 Apr 2016, 08:22 hat geschrieben:Ausstelldatum der Testamentseröffnung 23.09.2016 Todestag 24.09.2016.
Beide Daten liegen in der Zukunft - das kann so nicht stimmen! Ich vermute mal, Sie meinen 2015. Ungeachtet des eventuellen Tippfehlers würde ich Ihnen trotzdem den Besuch eines Fachanwalts empfehlen. Dieser ist mit Fristen vertraut und kennt die Möglichkeiten einer eventuellen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sollte es diese geben. Die Beratung ist zwar nicht kostenlos, dafür aber rechtssicher.

forest

Re: Jemand im Forum der sich mit Erbrecht auskennt?

#3

Beitrag von forest » So 24. Apr 2016, 09:41

Anderer Fall, aber der Hinweis auf die Verjährung gem. 121 BGB vielleicht hilfreich:
Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) gelten die Fristen des § 121 BGB, nicht diejenigen des § 1954 BGB.
Auf dieser Grundlage war die Anfechtungsfrist hier jedenfalls gemäß § 121 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 229 § 6 Abs. 4 und Abs. 5 EGBGB nicht gewahrt, da die Zehnjahresfrist am 31.12.2011 abgelaufen war.

Aus: http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/320390

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Re: Jemand im Forum der sich mit Erbrecht auskennt?

#4

Beitrag von Zool » So 24. Apr 2016, 10:42

Pustekuchen » 24 Apr 2016, 09:07 hat geschrieben:Beide Daten liegen in der Zukunft - das kann so nicht stimmen! Ich vermute mal, Sie meinen 2015. Ungeachtet des eventuellen Tippfehlers würde ich Ihnen trotzdem den Besuch eines Fachanwalts empfehlen. Dieser ist mit Fristen vertraut und kennt die Möglichkeiten einer eventuellen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sollte es diese geben. Die Beratung ist zwar nicht kostenlos, dafür aber rechtssicher.
Ups sorry, natürlich handelt es sich m 2015. :no:

Sicherlich werde ich dabei nicht um einen Fachnwalt herumkommen hoffte nur evtl zu erfahren ob es überhaupt Sinn macht.
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Re: Jemand im Forum der sich mit Erbrecht auskennt?

#5

Beitrag von Zool » So 24. Apr 2016, 10:53

forest » 24 Apr 2016, 09:41 hat geschrieben:Anderer Fall, aber der Hinweis auf die Verjährung gem. 121 BGB vielleicht hilfreich:
Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) gelten die Fristen des § 121 BGB, nicht diejenigen des § 1954 BGB.
Auf dieser Grundlage war die Anfechtungsfrist hier jedenfalls gemäß § 121 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 229 § 6 Abs. 4 und Abs. 5 EGBGB nicht gewahrt, da die Zehnjahresfrist am 31.12.2011 abgelaufen war.

Aus: http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/320390
§121 ist höchst interessant danke.
Demnach sollte die Möglichkeit eigentlich bestehen.
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Re: Jemand im Forum der sich mit Erbrecht auskennt?

#6

Beitrag von Zool » Do 5. Mai 2016, 08:33

Wollte mich noch für die Hinweise bedanken mit den entsprechenden Paragraphen ging es problemlos über die Bühne.
Der fehlende Hinweis im immer gleichen offiziellen Merkblatt, lediglich über die persönliche Ausschlagung, dürfte jetzt dort einiges an Wallung erzeugen.
Hätte ich jemals vorher gewusst was auf mich zukommt hätte ich niemals etwas angefangen.

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