Suizidgefahr hilft Mieter

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Gast_7
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Suizidgefahr hilft Mieter

#1

Beitrag von Gast_7 » Sa 23. Nov 2019, 12:11

Toll.

Ich nehme an, daß jeder von der Geschichte gehört/gelesen hat.

Zusammenfassung: wegen Suizidgefahr ist eine Mieterkündigung nicht rechtens.

Suizidgefahr wird Teil des Mietrechts

Dann wissen ja "Gekündigte" künftig was sie tun müssen.

Ein Satz reicht: "Dann bring ich mich halt um"


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thai.fun
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Re: Suizidgefahr hilft Mieter

#2

Beitrag von thai.fun » Sa 23. Nov 2019, 13:04

Ich bin ein "Gutmensch", darum geh ich mit dem Urteil indem " Rudolf Kluge ein Härtefall ist" einig.
Es ist unter Menschenrechte einzuordnen und ist ja noch kein Verfassungs- oder Grund- Gesetz über dem Mietrecht.

Gast_6

Re: Suizidgefahr hilft Mieter

#3

Beitrag von Gast_6 » Sa 23. Nov 2019, 17:18

@ Ikarus:
und wenn du Mordabsichten hast, ob als Raser oder ohne Umwege,
anständig besaufen, gilt auch als Ausschließungsgrund, bleibste straffrei uuuund
- so einfach wird dann Menschenrecht auf Leben hinfällig

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Re: Suizidgefahr hilft Mieter

#4

Beitrag von Gast_7 » Sa 23. Nov 2019, 18:39

thai.fun hat geschrieben:
Sa 23. Nov 2019, 13:04
Ich bin ein "Gutmensch", darum geh ich mit dem Urteil indem " Rudolf Kluge ein Härtefall ist" einig.
Es ist unter Menschenrechte einzuordnen und ist ja noch kein Verfassungs- oder Grund- Gesetz über dem Mietrecht.
Es ist eine pure Enteignung.
Und welches Menschenrecht soll das denn sein? Ich habs in der UN-Menschenrechtscharta nicht gefunden, daß Mieter unkündbar sind.
-

外国人

Re: Suizidgefahr hilft Mieter

#5

Beitrag von 外国人 » Sa 23. Nov 2019, 19:02

ikarus hat geschrieben:
Sa 23. Nov 2019, 18:39
Und welches Menschenrecht soll das denn sein?
Das auf Wohnen.

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messalina
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Re: Suizidgefahr hilft Mieter

#6

Beitrag von messalina » So 24. Nov 2019, 21:07

Aber der Mann mit dem Kind hat doch sogar zwei Grundrechte, Wohnen und Eigentum, weil die Wohnung ja zusätzlich seiner Familie gehört, oder nicht? Das müsste doch vorgehen? Bild Oder warum soll der jetzt obdachlos sein? Und Männerhäuser für Alleinerziehende gibt es ja noch nicht, kam heute in einem Bericht über Frauenhäuser.

Außerdem, wenn der alte Mann suizidgefährdet ist, wäre das Heim wirklich besser für ihn, weil da könnten sie ihn besser beobachten und die richtigen Medikamente geben. Ich bin da der gleichen Meinung wie ikarus, irgendwie ist das wie Enteignung finde ich.
Vielleicht müsste man da einen Mann fragen

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Wasan
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Re: Suizidgefahr hilft Mieter

#7

Beitrag von Wasan » So 24. Nov 2019, 22:29

Hier haben zwar zwei Menschen ein Recht auf die Wohnung. Langkähriger Mieter als auch Sohn der Mieterin
Aber kein vernünftiger Mensch kann doch auch nur im entferntesten auf die Idee kommen das Recht des alten Mannes wäre nicht höherrangig.
da brauchts auch keine Suizidgefahr. In was für einem extrem kaltherzigen asozialen Land wollt ihr denn e8igentlich leben?
Das wären ja saubere Zustände wenn das Urteil anders ausgegangen wäre.

Der Soih im besten Mannesalter wird schon eine andere Bleibe finden.

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thai.fun
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Re: Suizidgefahr hilft Mieter

#8

Beitrag von thai.fun » So 24. Nov 2019, 23:39

@Wasan, :richtig:

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Re: Suizidgefahr hilft Mieter

#9

Beitrag von Gast_7 » Mo 25. Nov 2019, 08:00

Wasan hat geschrieben:
So 24. Nov 2019, 22:29
Hier haben zwar zwei Menschen ein Recht auf die Wohnung. Langkähriger Mieter als auch Sohn der Mieterin
Aber kein vernünftiger Mensch kann doch auch nur im entferntesten auf die Idee kommen das Recht des alten Mannes wäre nicht höherrangig.
da brauchts auch keine Suizidgefahr. In was für einem extrem kaltherzigen asozialen Land wollt ihr denn e8igentlich leben?
Das wären ja saubere Zustände wenn das Urteil anders ausgegangen wäre.

Der Soih im besten Mannesalter wird schon eine andere Bleibe finden.
Nein.
Verträge, auch Mietverträge, werden nicht für die Ewigkeit, lebenslang, abgeschhlossen.
Ich leihe jemandem etwas und habe nicht das Recht mein Eigentum zurückzufordern?
In welchem Land leben wir eigentlich?
-

外国人

Re: Suizidgefahr hilft Mieter

#10

Beitrag von 外国人 » Mo 25. Nov 2019, 09:20

ikarus hat geschrieben:
Mo 25. Nov 2019, 08:00
Ich leihe jemandem etwas und habe nicht das Recht mein Eigentum zurückzufordern?
"Eigentum verpflichtet" (Art 14 GG).

Mit den Grund- und Menschenrechten hast du's nicht so, stimmt's?

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