Medizinischer Notfall? Selten so gelacht...

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Banshee
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Medizinischer Notfall? Selten so gelacht...

#1

Beitrag von Banshee » Mi 26. Okt 2016, 17:23

Mein Schwager wird seit Jahren auf Morbus Bechterew behandelt, hatte vor ca. 4 Wochen massive Entzündungen am Auge, die ein Augenarzt, dessen Ruf sehr umstritten ist, um es vorsichtig auszudrücken, als akute Konjunktivitis diagnostiziert hat und entsprechend therapiert.
Dazu muss man wissen, dass Bechterew oft zu chronischen Entzündungen am Auge führt, die nicht immer ungefährlich, auf jeden Fall aber sehr schmerzhaft und störend sind.

Weil mein Schwager zuletzt aber heftige Schmerzen und ein total tränendes Auge hatte, wurde er in der nächstgelegenen Augenarztpraxis vorstellig, die ihn trotz der Schmerzen mit dem Hinweis unbehandelt wieder wegschickte, er solle zu dem Augenarzt gehen, der ihn bisher "behandelt" habe.
Um aber zu "seinem" Arzt zu kommen, musste er sich eine weitere Stunde plagen, mit dem Bus durch die Stadt fahren, um dann bei jenem umstrittenen Arzt zu landen, der ihn zunächst ebenfalls abwimmeln wollte. Selbst meinem mehr als geduldigen Schwager ist an der Stelle der Kragen geplatzt und man hat ihn widerwillig sofort versorgt.

Ich habe mich über die Arztpraxis bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer schriftlich beschwert und bekam heute die Antwort:
Sehr geehrter Banshee,

wir kommen heute auf Ihr oben genanntes Schreiben zurück, mit dem Sie sich insbesondere darüber beschweren, dass Ihr Schwager, Herr Buckelkrumm, trotz heftiger Augenschmerzen und eines seit Jahren therapiebedürftigen Morbus Bechterew in der für ihn am nächsten gelegenen Augenarztpraxis Dr. Habkein-Bock nicht behandelt sondern darauf hingewiesen wurde, er möge sich doch an seinen behandelnden Augenarzt wenden.

Wir bedauern, dass Sie sich zu dieser Beschwerde veranlasst sehen, müssen Ihnen hierzu aus vertragsarztrechtlicher Sicht jedoch folgendermaßen antworten:

Der niedergelassene Vertragsarzt übt seine Tätigkeit freiberuflich aus und ist somit für die Organisation seiner Praxis und damit auch für die Terminvergabe und eventuelle Wartezeiten selbst verantwortlich. Die Kassenärztliche Vereinigung ist nicht berechtigt, in die Organisation des Praxisbetriebes einzugreifen oder die zeitlichen Abläufe zu definieren.
Die Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des freien Berufes beinhalten auch, dass für den Arzt zunächst Vertragsfreiheit besteht. Ein Arzt kann daher - von Notfällen oder besonderen rechtlichen Verpflichtungen abgesehen - die Behandlung eines Patienten ablehnen. Es gibt keine allgemeine Berufspflicht des Arztes, eine erbetene Behandlung zu übernehmen.
Ähnliches gilt für den niedergelassenen Vertragsarzt. Auch er ist im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit zunächst keinem Kontrahierungszwang unterworfen. Allerdings wird er in seiner Behandlungsfreiheit durch vertragsarztrechtliche Vorschriften eingeschränkt. Wird der Arzt von einem Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse aufgesucht und weist sich dieser durch Vorlage der Krankenversichertenkarte oder eines anderen gültigen Behandlungsausweises als Anspruchsberechtigter aus, dann darf der Vertragsarzt die Behandlung nur in begründeten Fällen ablehnen (§ 13 Abs. 7 Bundesmantelvertrag). Dies etwa dann, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten gestört ist oder von einer Überlastung der Praxis ausgegangen werden kann. Ist die Praxis voll ausgelastet, kann der Arzt nicht verpflichtet werden, weitere Patienten anzunehmen, wenn die Annahme derselben zu Lasten der qualitativen Versorgung der übrigen Patienten führen würde.

Wie oben bereits angedeutet sind medizinische Notfälle hiervon natürlich ausgenommen. Ein medizinischer Notfall ist ein akuter, lebensbedrohlicher Zustand durch Störung der Vitalfunktionen oder die Gefahr einer plötzlich eintretenden, irreversiblen Organschädigung infolge einer Verletzung, akuten Erkrankung oder Vergiftung. Demzufolge besteht das Ziel einer Notfallversorgung auch in erster Linie darin, Erstversorgungen sowie solche Sofortmaßnahmen durchzuführen, die der Aufrechterhaltung vitaler Funktionen dienen.
Aufgrund Ihrer Darlegungen gehen wir jedoch nicht davon aus, dass im Falle Ihres Schwagers ein solcher – medizinischer – Notfall vorlag.

Im Hinblick auf Ihre Beschwerde haben wir zudem in den uns vorliegenden Unterlagen recherchiert und festgestellt, dass Herr Buckelkrumm ansonsten in der Augenarztpraxis Dr. med. Guckmit-Glück behandelt wird, die lediglich 750 m vom Wohnort Ihres Schwagers entfernt liegt. Für uns bleibt daher unverständlich, warum sich Herr Fels nicht direkt an seinen behandelnden Augenarzt gewandt hat, nachdem seine Vorgeschichte dort ja bekannt sein dürfte.

Zusammenfassend können wir vor dem Hintergrund der oben ausgeführten vertragsärztlichen Vorgaben keine Verletzung vertragsärztlicher Pflichten erkennen, welche zu weitergehenden vertragsarztrechtlichen Maßnahmen gegenüber der Praxis Dr. Habkein-Bock führen müsste.
Nach o.g. Definition ist noch nicht einmal Jesus Christus ein Notfall, wenn man ihn vom Kreuz risse, denn auch mit dicken Nägeln in Händen und Füßen sind keine Vitalfunktionen oder Organe in Gefahr.
Die haben allmählich nur noch den A***** offen! :evil:



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thai.fun
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Re: Medizinischer Notfall? Selten so gelacht...

#2

Beitrag von thai.fun » Mi 26. Okt 2016, 18:20

Banshee » 26 Oct 2016, 17:23 hat geschrieben:... Ich habe mich über die Arztpraxis bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer schriftlich beschwert und bekam heute die Antwort: ...
Na dann kann ich mich nach dieser Deutschen Stellungsnahme ja auch auf eine Rechtliche weniger Kopulierende Stellungsnahme in der Schweiz freuen. :mrgreen:

Ich hab euch ja von meinem Notfall berichtet ...
viewtopic.php?f=8&t=74&start=30#p35166

... und nun auch in meinem Fall schriftlich via meine Krankenkasse an mein Spital wie original Text folgt, Reagiert ...

"Das geht mir auf die „Galle“:

Zur Kenntnisnahme an Helsana Versicherung, der Unmut von Max Greuter über eine mehr als Fragwürdige Behandlung und vor allem Diagnose im Notfall UNI Spital Zürich. (Rechnungen und Unterlagen liegen bereits bei Helsana, zum besseren Verständnis und Akten Einsicht) Ich nenne in der Folge absichtlich keine Namen da ich wegen der erahnten Erfolglosigkeit „nur“ anklagen will, aber nichts fordern!

15 Aug 2016. Nach Buchschmerzen, durch Tel. Notfall Arztberatung, weil mein Hausarzt schon geschlossen, in Uni Notfall ZH verweisen. 3 - 4 (Notfall Nachtärzte) veranlassten MRi, MRD und Ultraschall etc. doch dies brachte scheinbar „nichts Erkennbares“. Ich selber dachte an Zwölffingerdarm weil 1980 - 83 schon mal ähnliches Bauchweh hatte.
Rezept, Novalgin und Alucol-Gel wurde verschrieben.

Zwölffingerdarm? Das musste ich mich fragen, und dachte ich mir in der Folge!? Nicht zuletzt durch das verschreiben von Alucol-Gel, wie damals 1980 bei meinen Zwölffingerdarm Problemen.

16. Aug. mitten in der Nacht aus Notfall entlassen. Was ein Taxi und Kosten für mich brachte. So wie die Taxi kosten in den Notfall.

16. 17. 18. Aug. Jeden Tag und Nacht starke Bauchschmerzen, mit 4x2 Novalgin täglich und Alucol-Gel etwas unterdrückt!?

Am 18.Aug. drängte die Firma Kuoni (Büro Enge) auf Fertigstellung und Bezahlung eines von einem Freund für ihn und mich am 11.Aug 2016 vorbereiteten Ferien Arrangement. Auf eine Annullations- Versicherung musste ich ja nun verzichteten weil ich ja vor 4 Tagen im Notfall war. Jedoch dachte ich, wenn die Ärzte nichts festgestellt haben, wird das mit den Tabletten, wie 1980 – 83 mit dem Zwölffingerdarm damals, in dem 1 Wöchigen Urlaub schon gehen!? Dachte ich… Hatte ich im 1980 doch auch Monate lang schmerzen wegen dem Zwölffingerdarm Geschwür und nahm Alucol-Gel. Wir bezahlten 2758.- Total.

Am 19.Aug. noch mehr Schmerzen so dass ich mir sagen musste, nun ist genug das kann doch nicht sein das ich „nichts habe“!? Ich ging wieder zum Hausarzt, der eine 200fache Entzündung im Blut feststellte und mich umgehend in die Privatklinik Bethanien schickte. Ergebnis des MRi ,„Gallenblasse in Lebensbedrohend zustand und entzündet“.

Weil nicht Privatpatient schickte man mich wieder in den Notfall UNI Zürich. Es folge nach langem Abwägen des Operierenden Artztes eines „Hochrisiko OP im UNI ZH wegen zu spätem erkennen und meinen Blutverdünner Medis“. Da die Gallenblase schon doppelte Größe hatte, musste nach alt Väter Sitte ein 30cm Schnitt gemacht werden, anstelle eines Lochs durch Endoskop. Noch besser wäre gewesen, die Gallenblasen Probleme und Entzündung zu erkennen, mit Medi ein paar Wochen abklingen zu lassen und erst dann ganz normal eine Gallenblase-OP zu machen.

Am 22.Aug. Annullierte ich vom Spital aus p. Tel. das bezahlte Ferien Arrangement bei Kuoni.

Am 23. Aug. konnte mein Freund bei Kuoni von den bezahlten 2758.- noch Total 1336.- zurück erhalten, nachdem alles Annulliert war. Mein Verlust Fr. 1422.-

Am 25, Aug wurde ich entlassen. Ich denke es war eine gute OP des meiner Ansicht nach sehr kompetenten Arztes, sowie auch die 1 Wöchige Spitalpflege. Einzig man hätte mir sagen können (auch mein Hausarzt) dass die Schmerzen abnehmend noch bis heute also fast 2 Monate dauern würden.

Epilog:

Für mich bleibt zurück, dass ich nie mehr nachts in den Notfall UNI Zürich gehen werde. Es war die schmerzliche Erfahrung, dass in der Zeit viele Studenten, Assistenz- und Aushilfs- Ärzte etc. Dienst, gehabt, haben!

Oder es soll mir jemand erklären, warum ich nach der Fehldiagnose „ich hätte nichts“, 4 Tage später fast geplatzt wäre? Um es mit Zynismus zu sagen? Nichts dagegen hätte ich wenn man dem UNI Zürich etwas auf die Zehen trampen würde. Ich selber mach dies nicht weil „Normalbürger“ immer mit den Gefühl kämpfen, „Götter in Weiß haben immer recht“, und oder könnten einem später die Spritze schräg setzten!? "

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SLR
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Re: Medizinischer Notfall? Selten so gelacht...

#3

Beitrag von SLR » Di 1. Nov 2016, 12:35

Bei euren Schilderungen läuft es einem kalt den Rücken runter.

Aber Hauptsache man blecht für seine KV.
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"

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