Der EuGH hat entschieden: Die Verweigerung der Staaten Polen, Tschechien und Ungarn sich an der Aufnahme und Verteilung von 160.000 Flüchtlingen zu beteiligen, verstießt gegen EU-Recht.
Die von den Verweigerern angeführten Argumente wurden als nicht schlüssig erachtet. Allenfalls eine Einzelfallprüfung hätte Ablehnungsgründe ergeben können. Vor allem das Argument, der Beschluss der Minister würde nicht 'funktionieren' wurde vom EuGH nicht akzeptiert. Die Solidarität und Rechtsverbindlichkeit in der EU würden beeinträchtigen, wenn sich ein Mitgliedstaat einseitig darauf berufen könnte, dass ein Beschluss keine ausreichende Wirksamkeit habe, um ihn nicht umzusetzen.
https://www.sueddeutsche.de/politik/flu ... -1.4865714
Flüchtlingskrise 2015- Polen, Tschechien und Ungarn verstießen gegen EU-Recht
Flüchtlingskrise 2015- Polen, Tschechien und Ungarn verstießen gegen EU-Recht
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"
Re: Flüchtlingskrise 2015- Polen, Tschechien und Ungarn verstießen gegen EU-Recht
Hunderte Migranten pro Tag. Das muss aufhören
Zypern stellt frühere Erdgaslieferungen in Aussicht
Zwei Meldungen die es innerhalb eines Tages gegeben hat.
Gibt es dort etwa einen sogenannten Kuhhandel ?
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Gibt es dort etwa einen sogenannten Kuhhandel ?
Ein anderes Verbrechen recht fertig nicht das eigene Verbrechen.
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