Sorry, habe den Link
https://www.augsburger-allgemeine.de/au ... 03571.html
erst jetzt gelesen. Die Richterin wandte sich mit dem Rat an den Angeklagten, aber die Staatsanwaltschft hörte mit.
Ich verstände ihn so: Wenn Ihnen das Urteil nicht gefällt, können Sie es sich von höherer Instanz bestätigen lassen.
Richterin zweifelt ihr Urteil an
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