Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Ich weiß nicht was du meinst, aber das macht nichts.
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"
Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Richtig, das macht nichts,
denn ich habe hier ja nicht eine einzelne Person angesprochen, sondern alle Diskutanten/innen, mit unterschiedlichen Meinungen zu dem Fall und dem Urteil.[/b]
Also Querbeet und wenn er/sie noch so von seiner eigenen Meinung überzeugt ist.
Nur der FCA und der FSV Wehringen
https://ichbineinwehringer.jimdofree.com
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Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Du hast dich doch geäußert #233 und durchaus mit selbstgefälliger Bestätigung deiner eigenen Meinung.FCAler hat geschrieben: ↑Fr 6. Nov 2020, 15:05
Richtig, das macht nichts,
denn ich habe hier ja nicht eine einzelne Person angesprochen, sondern alle Diskutanten/innen, mit unterschiedlichen Meinungen zu dem Fall und dem Urteil.[/b]
Also Querbeet und wenn er/sie noch so von seiner eigenen Meinung überzeugt ist.
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"
Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Und was bitte,
ist an diesem Beitrag wohl falsch, wenn ich beide Personen dabei erwähnt habe, eben dass jede Seite an dem tragischen Fall wohl Fehler gemacht haben und nicht nur eine Seite!
Auf eine weitere Diskussion zu dem Thema verzichte ich deshalb, dazu habe ich alles gesagt und das Gericht hat wohl entsprechend "richtig" geurteilt, worauf ich/wir Null Einfluss haben, bzw. hatten, genauso wie all die anderen Diskutanten.
Nur der FCA und der FSV Wehringen
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Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Und andere hatten halt anderes anzumerken, alter Meckerfranze.
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"
Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
... die so groß waren, dass er - unglücklicherweise - totgeschlagen wurde. Selbst schuld.SLR hat geschrieben: ↑Fr 6. Nov 2020, 09:19Immerhin hat der Staatsanwalt dann doch auch mal das Verhalten des Opfers thematisiert. Und wenn die AZ heute fragt, warum Roland S. sterben musste, kann leider die Anwort nicht erspart bleiben: weil er nicht seines Wegs gegangen ist, sondern offenbar irgendwelchen unterschwelligen Aggressionen nachgegeben hat.
So interpretiere ich das.
Zynismus ist ebenso wie Hyper-Empathie eine schlechte Grundlage für eine objektive Sichtweise.
(Hab's gerade erst gesehen, ist ja ziemlich versteckt in deinem Beitrag)
Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
"Objektiv" ist ja nur einer hier, das ist bekannt.ede hat geschrieben: ↑Fr 6. Nov 2020, 18:00... die so groß waren, dass er - unglücklicherweise - totgeschlagen wurde. Selbst schuld.
So interpretiere ich das.
Zynismus ist ebenso wie Hyper-Empathie eine schlechte Grundlage für eine objektive Sichtweise.
(Hab's gerade erst gesehen, ist ja ziemlich versteckt in deinem Beitrag)
Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Jedenfalls objektiver als Sie.
Zum obigen Zitat:
Und eben hörte ich in den Nachrichten von B1, dass Christian M. (der Freund von Roland S.) körperlich und psychisch unter den Folgen des Vorfalls sehr wohl leide.Die drei Angeklagten sollen anschließend Christian M. verprügelt haben, der unter anderem einen Jochbein- und Kieferbruch erlitt. "Die linke Gesichtshälfte ist noch immer taub", sagt er am Nachmittag im Zeugenstand.
SZ
Wenn wundert's ...
Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Habe ich gelesen. Im Live-Blog der AA stand es aber so, wie von mir formuliert.
Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Das Urteil ist für mich in sich und im Vergleich zu anderen Urteilen nicht schlüssig.
Die hohe verhängte Haftstrafe von 4,5 Jahren für einen Jugendlichen (!) liegt sogar drei Monate über der Strafe, die der Spectrum-Prügler erhalten hat, der nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde. Dieser war in Anbetracht der Tatumstände zunächst sogar wegen versuchten Mordes angeklagt, die Tat war erheblich brutaler, das Opfer hat sich im Gegensatz zum Opfer dieses Falles tatsächlich völlig "regelkonform" verhalten und das Ergebnis der Tat unterscheidet sich rein zufällig, da das eine Opfer Glück hatte, das andere nicht. Während der Kö-Schläger nicht damit rechnen konnte, dass sein Opfer stirbt, hat der Spectrum-Schläger das durch eine Orgie der Gewalt billigend in Kauf genommen oder es sogar gewollt. Das passt nicht zusammen.
Die hohe verhängte Haftstrafe von 4,5 Jahren für einen Jugendlichen (!) liegt sogar drei Monate über der Strafe, die der Spectrum-Prügler erhalten hat, der nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde. Dieser war in Anbetracht der Tatumstände zunächst sogar wegen versuchten Mordes angeklagt, die Tat war erheblich brutaler, das Opfer hat sich im Gegensatz zum Opfer dieses Falles tatsächlich völlig "regelkonform" verhalten und das Ergebnis der Tat unterscheidet sich rein zufällig, da das eine Opfer Glück hatte, das andere nicht. Während der Kö-Schläger nicht damit rechnen konnte, dass sein Opfer stirbt, hat der Spectrum-Schläger das durch eine Orgie der Gewalt billigend in Kauf genommen oder es sogar gewollt. Das passt nicht zusammen.
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