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Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Dann legen Sie halt Berufung ein.leopold hat geschrieben: ↑Fr 6. Nov 2020, 19:26Das Urteil ist für mich in sich und im Vergleich zu anderen Urteilen nicht schlüssig.
Die hohe verhängte Haftstrafe von 4,5 Jahren für einen Jugendlichen (!) liegt sogar drei Monate über der Strafe, die der Spectrum-Prügler erhalten hat, der nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde. Dieser war in Anbetracht der Tatumstände zunächst sogar wegen versuchten Mordes angeklagt, die Tat war erheblich brutaler, das Opfer hat sich im Gegensatz zum Opfer dieses Falles tatsächlich völlig "regelkonform" verhalten und das Ergebnis der Tat unterscheidet sich rein zufällig, da das eine Opfer Glück hatte, das andere nicht. Während der Kö-Schläger nicht damit rechnen konnte, dass sein Opfer stirbt, hat der Spectrum-Schläger das durch eine Orgie der Gewalt billigend in Kauf genommen oder es sogar gewollt. Das passt nicht zusammen.
Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Das ist mir klar, dass du das so interpretierst und auch, dass du meinst eine objektive Sichtweise zu pflegen.ede hat geschrieben: ↑Fr 6. Nov 2020, 18:00... die so groß waren, dass er - unglücklicherweise - totgeschlagen wurde. Selbst schuld.
So interpretiere ich das.
Zynismus ist ebenso wie Hyper-Empathie eine schlechte Grundlage für eine objektive Sichtweise.
(Hab's gerade erst gesehen, ist ja ziemlich versteckt in deinem Beitrag)
Die objektive Sichtweise ging damit los, dass du völlig objektiv kundtatest, dass die Polizei in dem Fall etwas vertusche, weil wohl Flüchtlinge an der Tat beteiligt seien.
Dass du dann nichts daran auszusetzen hattest, wie die Polizei, als sie dessen nicht mehr verdächtig war, ermittelte und in einer öffentlichen Pressekonferenzu FALSCHE Tatsachen behauptete.
Dass du beständig die allerwüsteten Szenarien für den Täter und seine Begleiter entwarfst auch als der Tatvorwurf nicht mehr Totschlag lautete.
Wenn die Frage nach dem Warum schon gestellt wird, dann kann der Eigenpart des Opfers nicht außen vor bleiben.
Tatsächlich mussten schon einige (unglückliche) Umstände zusammen kommen.
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"
Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Ich empfinde die Handlung des Spectrum-Täters auch als deutlich gewalttätiger.leopold hat geschrieben: ↑Fr 6. Nov 2020, 19:26Das Urteil ist für mich in sich und im Vergleich zu anderen Urteilen nicht schlüssig.
Die hohe verhängte Haftstrafe von 4,5 Jahren für einen Jugendlichen (!) liegt sogar drei Monate über der Strafe, die der Spectrum-Prügler erhalten hat, der nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde. Dieser war in Anbetracht der Tatumstände zunächst sogar wegen versuchten Mordes angeklagt, die Tat war erheblich brutaler, das Opfer hat sich im Gegensatz zum Opfer dieses Falles tatsächlich völlig "regelkonform" verhalten und das Ergebnis der Tat unterscheidet sich rein zufällig, da das eine Opfer Glück hatte, das andere nicht. Während der Kö-Schläger nicht damit rechnen konnte, dass sein Opfer stirbt, hat der Spectrum-Schläger das durch eine Orgie der Gewalt billigend in Kauf genommen oder es sogar gewollt. Das passt nicht zusammen.
Aber wann passt bei vergleichenden Gerichtsurteilen schon was zusammen.
https://www.augsburger-allgemeine.de/ne ... 11841.html
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"
Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Unglaublich. Wer mag da noch glauben, dass die nun verhängte Strafe nicht stark damit zusammenhängt, dass das Opfer einer "aus dem eigenen Stall" ist und dass sich Polizei , Staatsanwaltschaft und Justiz anfangs völlig vergaloppiert haben. Mit dem nun verhängten Urteil sollen diese Fehler offensichtlich nachträglich gerechtfertigt werden.SLR hat geschrieben: ↑Fr 6. Nov 2020, 22:39Ich empfinde die Handlung des Spectrum-Täters auch als deutlich gewalttätiger.
Aber wann passt bei vergleichenden Gerichtsurteilen schon was zusammen.
https://www.augsburger-allgemeine.de/ne ... 11841.html
Mich würde interessieren, wie der Fall behandelt worden wäre, wenn die Jugendlichen untereinander in ähnlicher Weise in Streit geraten wären und der tödliche Schlag einen der ihren getroffen hätte.
Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Vermutlich deutlich geringer. Zwar hat der Vorsitzende Richter im Vorfeld gesagt, dass das Gericht nicht dazu da sei, Erwartungen zu erfüllen, aber man hat dann doch das Gefühl, dass er zumindest nicht zu sehr von ihnen abweichen will.leopold hat geschrieben: ↑Sa 7. Nov 2020, 07:40Unglaublich. Wer mag da noch glauben, dass die nun verhängte Strafe nicht stark damit zusammenhängt, dass das Opfer einer "aus dem eigenen Stall" ist und dass sich Polizei , Staatsanwaltschaft und Justiz anfangs völlig vergaloppiert haben. Mit dem nun verhängten Urteil sollen diese Fehler offensichtlich nachträglich gerechtfertigt werden.
Mich würde interessieren, wie der Fall behandelt worden wäre, wenn die Jugendlichen untereinander in ähnlicher Weise in Streit geraten wären und der tödliche Schlag einen der ihren getroffen hätte.
Zwar hat jeder Fall seine Eigenheiten - in diesem hat das Verhalten des Täters in der Haft sicher keine unbedeutende Rolle gespielt und dafür trägt er ausschließlich selbst die Verantwortung - aber gerade wenn man diese beiden Urteile gegenüberstellt ist die Diskrepanz schon auffällig.
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"
Re: Tödliche Königsplatzattacke - Erster Teilerfolg der Verteidigung
Und nun kommen die Verschwörungstheorien.
Eigentlich sollte klar sein, dass eine verhängte Strafe nicht Abziehbildchen sein kann für ein scheinbar ähnliche Strafe.
Richter sind halt keine personifizierten Algorithmen, und das ist gut so.
Eigentlich sollte klar sein, dass eine verhängte Strafe nicht Abziehbildchen sein kann für ein scheinbar ähnliche Strafe.
Richter sind halt keine personifizierten Algorithmen, und das ist gut so.
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