Mutmaßliche Vergewaltigung am Hettenbachufer

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SLR
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Mutmaßliche Vergewaltigung am Hettenbachufer

#1

Beitrag von SLR » Mi 10. Mär 2021, 13:37

Ein interssanter weil ziemlich undurchsichtiger Fall einer angeblichen Vergewaltigung am Ufer des Hettenbachs in Oberhausen. Der Angeklagte wurde bereits zu 4 Jahren Haft verurteilt, der BGH hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück. Ihm war zu wenig ermittelt worden, ob der Geschlechtsverkehr nicht doch einvernehmlich stattgefunden habe.

Genau darum dreht sich nun auch alles beim neuen Prozess.

Es handelt sich um eine angezeigte Vergewaltigung im Rahmen einer Beziehung. Das Opfer Amira S. und der Angeklagte Ahmet B. hatten zunächst eine Liason. Amira wusste, dass Ahmet Kinder mit einer anderen Partnerin habe, angeblich jedoch nicht, dass diese Beziehung nicht endgültig beendet war. Für sie war es die große Liebe, wie sie vor Gericht aussagt. Sie musste allerdings erkennen, dass aus dieser Affaire nichts Dauerhaftes werden könne. Sie trennte sich dann von B. angeblich einvernehmlich. Obwohl sie einen neuen Freund hatte, erzählte sie nun offenbar im Bekanntenkreis von ihrer Affäre mit B., was diesen empörte, da er gerade mal wieder mit seiner Lebensgefährtin gut stand und das nicht gefährdet sehen wollte. Er bestellte Amira zu sich in seine Kneipe nach Oberhausen zu einer Aussprache. Nachdem diese ihm noch Bilder von sich und ihrem neuen Freund geschickt hatte, die angeblich die Lebensgefährtin beruhigen sollten, begab sie sich auch tatsächlich dorthin und wurde von einem wütenden B. empfangen, der ihr etliche Ohrfeigen verpasste und ihr Vorhaltungen darüber machte, dass sie ihr Verhältnis zum Thema im gemeinsamen Bekanntenkreis gemacht hätte. Amira wiederum deutet die Schläge als einen Akt der Eifersucht.

Obwohl sie geschlagen worden war, blieb Amira in der Kneipe, bis diese schloss und half dem Schläger noch beim Aufräumen. Anschließend verließen sie gemeinsam das Lokal und es kam am nahegelgenen Ufer des Hettenbachs zu den Ereignissen, die unterschiedlicher kaum bewertet werden können. Während Ahmet B. den GV, den sie früher seiner Aussage nach schon häufiger im Freien ausgeübt hätten, als einvernehmlich erlebt hat, worauf er auch beharrt, bewertet Amira S. das ganz anders. Sie habe mehrfach zu verstehen gegeben, dass sie das nicht wolle und habe sich nur aus Angst vor weiteren Schlägen nicht zur Wehr gesetzt bzw. auch nicht um Hilfe gerufen als Anwohner auf das Treiben aufmerksam wurden und aufforderten, sie sollen das unterlassen.

Auf die Anwohner wirkte die Szenerie nicht so, als fände da eine Vergewaltigung statt, sagten sie als Zeugen vor Gericht aus.

Amira S. ging erst Wochen nach dem Vorfall zur Polizei. Zuvor war sie noch bei ihrer Ärztin, da sie ziemlich übel zugerichtet war.

So weit der Sachverhalt wie er der Berichterstattung der letzten Wochen zu entnehmen war.

Ahmet B. tritt vor Gericht renitent auf, weil er sich zu Unrecht beschuldigt fühlt und seiner Ansicht nach völlig grundlos seit 20 Wochen in Untersuchungshaft sitzt.

Ich verfolge den Fall deswegen, weil er exemplarischer dafür ist, wie schwer es oft für ein Gericht sein mag, in Fällen, in denen Gefühle und Beziehungen in ein Geschehen hineinwirken ein gerechtes Urteil fällen zu können. ICH wollte in diesem jedenfalls keine Entscheidung treffen müssen.

Mir ist in keiner Weise daran gelegen, einen Mann vom Schlag Ahmet B. in Schutz zu nehmen. Mir sind solche Typen, die Frauen benutzen und auf ihnen herumtrampeln - sie grün und blau schlagen - zuwider. Für die Körperverletzung soll er gerne eine gerechte und angemessene Strafe erhalten

Eine Vergewaltigung ist aber dann doch eine andere Hausnummer, was allein schon der Umstand zeigt, dass er seit 20 Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Das ist - so er denn freigesprochen würde - schon eine ordentliche Zeit, die mit der Haftentschädigung kaum wieder gut zu machen ist.

Hatten früher Frauen bei Vorwürfen einer Vergewaltigung oft sehr schlechte Karten vor (meist verstädnisvoll männlichen besetztem) Gericht, was dazu führte, dass viele Frauen, eine solche gar nicht erst zur Anzeige brachten, so hat sich die Situation sehr erfreulicherweise inzwischen geändert. Das hat andererseits aber auch dazu geführt, dass Frauen, solche Anzeigen auch als Racheaktionen gegen ihre (früheren) Liebhaber/Partner missbrauchten. Ein schwieriges Feld. Wer will wissen, wie die Gefühlsage zwischen den beteiligten Personen - bei der Frau - im maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich war?

Lust manifestiert sich ja durchaus auch gegen den eigenen Willen. Dass eine Frau 'Ja' meint, wenn sie 'Nein' sagt, ist zwar eine GsD nicht mehr zulässige Allgemeinannahme der Männer, aber so völlig aus der Luft gegriffen mag sie im Einzelfall nicht sein.

Amira S. ging zu dem Mann, den sie nach eigenen Angaben liebte und dem sie ein Bild von sich mit ihrem neuen Freund geschickt hatte (wollte sie ihn eifersüchtig machen? Wusste sie um seine Eifersucht?) und blieb, nachdem er sie böse geschlagen hatte noch vor Ort, bis er die Kneipe schloss. Warum? Sie hätte doch gehen können. Sie half ihm sogar noch aufräumen. Tut man das, wenn man von seinem Ex gerade schwer geprügelt worden ist und von diesem nichts mehr will? Oder sah sie in seiner Reaktion, die sie als Eifersucht wertete, doch eine Chance, ihn für sich gewinnen zu können? Bei dieser Gefühlslage, wäre der folgende Ablauf eines einvernehmlichen GV nicht so abwegig, wie es zunächst aussieht. Kommt auch darauf an, wie die körperliche Anziehung zwischen den beiden war, wie Sex zwischen ihnen bislang stattgefunden hatte.

Wie die Zeugen aussagten, hatten sie jedenfalls nicht den Eindruck, dass die Frau zu etwas gezwungen worden wäre. Amira S. ging nach dem Vorfall auch keineswegs gleich zur Polizei. Zum Arzt ging sie und wurde von ihrer Ärztin darauf angesprochen, wer sie denn so zugerichtet habe.

Eine Vertraute von Amira, die sie später zur Polizeiwache begleitete, habe ihr die Vergewaltigungsgeschichte nicht so recht abgenommen, sagt sie vor Gericht aus.

Für mich wirkt die Sache nicht so, dass Ahmet B, davon ausgehen musste, dass was er tat gegen den Willen von Amira geschah. Also irgendwie muss man das einem Mann schon zu verstehen geben. Angst vor Schlägen? Warum ist sie geblieben, wenn sie das für möglich hielt? Möglich, sie hatte darauf gehofft, dass sich Ahmet noch eines anderen besinnen würde hinsichtlich einer Beziehung. Erst als das nicht geschah, fühlte sie sich beschmutzt, ausgenutzt, was sie in eine Vergewaltigung umdeutete.

Im Zweifel für den Angeklalgten heißt es in unserer Rechtsordnung.

https://www.augsburger-allgemeine.de/au ... 45736.html


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Re: Mutmaßliche Vergewaltigung am Hettenbachufer

#2

Beitrag von Don Cat » Mi 10. Mär 2021, 13:46

Der Königsplatzfall lässt grüßen. Wärst du selbst in irgendeiner Form beteiligt wäre deine Ansicht genau die Gegenteilige.
Aber Zustimmung: Im Zweifel für die Angeklagten, einen besseren Kompromiss wird es wohl in keinem Rechtssystem geben.
So richtig gut ist's nirgends.
Josef Hader

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Re: Mutmaßliche Vergewaltigung am Hettenbachufer

#3

Beitrag von FCAler » Mi 10. Mär 2021, 15:19

Don Cat hat geschrieben:
Mi 10. Mär 2021, 13:46
Der Königsplatzfall lässt grüßen. Wärst du selbst in irgendeiner Form beteiligt wäre deine Ansicht genau die Gegenteilige.
Aber Zustimmung: Im Zweifel für die Angeklagten, einen besseren Kompromiss wird es wohl in keinem Rechtssystem geben.

Wie ich heute Früh den Beitrag

in der Zeitung gelesen habe, war/bin ich auch überzeugt, dass der Vergewaltiger da wohl nicht unbedingt sooo viel Gewalt anwenden musste, wenn man liest was die Zeugen wohl gesehen haben und wohl auch wahrheitsgemäß ausgesagt haben! :info:
Nur der FCA und der FSV Wehringen
https://ichbineinwehringer.jimdofree.com

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Re: Mutmaßliche Vergewaltigung am Hettenbachufer

#4

Beitrag von Don Cat » Mi 10. Mär 2021, 15:34

FCAler hat geschrieben:
Mi 10. Mär 2021, 15:19

Wie ich heute Früh den Beitrag

in der Zeitung gelesen habe, war/bin ich auch überzeugt, dass der Vergewaltiger da wohl nicht unbedingt sooo viel Gewalt anwenden musste, wenn man liest was die Zeugen wohl gesehen haben und wohl auch wahrheitsgemäß ausgesagt haben! :info:
Ja, hab's gelesen. Megaschwierig, wie die Sophie ausgeführt hat. Da werden die Herren in grün noch haarklein weiter ermitteln müssen. Zeugen sind ein denkbar unzuverlässiger Beweis, wie wir wissen. Wie leicht täuscht man sich.
So richtig gut ist's nirgends.
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Re: Mutmaßliche Vergewaltigung am Hettenbachufer

#5

Beitrag von leopold » Mi 10. Mär 2021, 16:59

Don Cat hat geschrieben:
Mi 10. Mär 2021, 13:46
Der Königsplatzfall lässt grüßen. Wärst du selbst in irgendeiner Form beteiligt wäre deine Ansicht genau die Gegenteilige.
Das ist natürlich wieder eine richtige Unverschämtheit.

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Re: Mutmaßliche Vergewaltigung am Hettenbachufer

#6

Beitrag von Don Cat » Mi 10. Mär 2021, 17:33

leopold hat geschrieben:
Mi 10. Mär 2021, 16:59
Das ist natürlich wieder eine richtige Unverschämtheit.
Findest du?
So richtig gut ist's nirgends.
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Re: Mutmaßliche Vergewaltigung am Hettenbachufer

#7

Beitrag von SLR » Mi 10. Mär 2021, 18:13

leopold hat geschrieben:
Mi 10. Mär 2021, 16:59
Das ist natürlich wieder eine richtige Unverschämtheit.
Ich meinte auch, alle Seiten nach bestem Bemühen beleuchtet zu haben. Aber wahrscheinlich hat da jemand gar nicht alles gelesen. Mehr als 10 Zeilen sind ihm ja erklärtermaßen zu lang-weilig.
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Re: Mutmaßliche Vergewaltigung am Hettenbachufer

#8

Beitrag von SLR » Fr 26. Mär 2021, 06:50

Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten nun vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, nach dem Grundsatz 'Im Zweifel für den Angeklagten'. Es blieben dem Gericht zu viele Ungereimtheiten und Widersprüche vor allem auch in den Zeugenaussagen.

Für die Körperverletzung sowie die Beleidigung einer anderen Frau (die Mutter seiner Kinder) erhielt der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten, die durch die Untersuchungshaft fast abgegolten ist.
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