E-Scooter als Geisterfahrer
E-Scooter als Geisterfahrer
Ich bin letzte Woche in einen Supermarkt links abgebogen, über einen Radweg, und da kam ein E-Scooter von hinten als Geisterscooter auf dem Radweg angesaust und ich hätt den beinah erwischt. Bei Geisterradlern ist man ja immer mit schuld. Aber ein E-Scooter ist ja ein Kraftfahrzeug? Das ist eigentlich wie wenn mich ein Motorrad beim links abbiegen noch schnell links überholt. Der müsste doch ganz alleine schuld sein, oder? Also der mit dem E-Scooter.
Vielleicht müsste man da einen Mann fragen
Re: E-Scooter als Geisterfahrer
Interessante Frage, ja. Vergleichbar mit - es fährt ein Auto auf dem Gehweg und wird von dir übersehen. Vermutlich sagt das Gericht: Wenn du ein Auto übersiehst, übersiehst du auch einen E-Scooter-Fahrer alternativ einen Radfahrer. Ergo Mitschuld. Prinzipiell ist man eigentlich fast immer irgendwo schuld wenn man ein Auto bewegt. Gefährdungshaftung und so. Allenfalls wenn man steht hat man gute Karten. Obwohl, dann sagt der Richter, wenn sie da nicht gestanden wären, hätte der andere nicht drauf fahren können. So oder so ähnlich.
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"
Re: E-Scooter als Geisterfahrer
§1 StVO regelt alles.messalina hat geschrieben: ↑Fr 19. Mär 2021, 12:58Ich bin letzte Woche in einen Supermarkt links abgebogen, über einen Radweg, und da kam ein E-Scooter von hinten als Geisterscooter auf dem Radweg angesaust und ich hätt den beinah erwischt. Bei Geisterradlern ist man ja immer mit schuld. Aber ein E-Scooter ist ja ein Kraftfahrzeug? Das ist eigentlich wie wenn mich ein Motorrad beim links abbiegen noch schnell links überholt. Der müsste doch ganz alleine schuld sein, oder? Also der mit dem E-Scooter.
Re: E-Scooter als Geisterfahrer
Wie ist das eigentlich, jetzt kann ich ja bald wieder mit meinem E-Scooter los, die Konrad-Adenauer-Allee ist ja jetzt Fahrradstraße. Da bin ich dann glaub die einzigste die nicht rein darf? Zu Fuß geht, mit dem Rad sowieso, Autos und Motorräder sind extra freigegeben mit einem Schild, und für alle anderen ist es ja verboten die nicht ausdrücklich freigegeben werden. Und für die Elektrokleinstfahrzeuge ist da aber kein Schild da gäbs nämlich extra eins. Oder hab ich da einen Denkfehler drinnen?
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