Der BGH hat mit heutigem Urteil die Eigentümergemeinschaft, die gehofft hatte, das Parkhaus solange verrotten lassen zu können, bis es endgültig abbruchreif wird, verpflichtet, das Gebäude zu sanieren. Selbst, wenn die Sanierungskosten den Zeitwert überschreiten.
Gut so! Hatter sich verkalkuliert, der Spielberger...
Ein Schlupfloch hat das Urteil dennoch gelassen: Eine Ausnahme von der Sanierungspflicht sei nur dann möglich, wenn durch punktuelle Ereignisse wie Brand, Überflutung oder Explosion das Gebäude zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört wurde.
Man darf gespannt sein...
Der Spielberger hat verspielt
Re: Der Spielberger hat verspielt
Danke für's erklären! Ich hab das Parkhaus gerade in der Rundschau im BR gesehn aber nicht wirklich verstanden um was es ging外国人 hat geschrieben: ↑Fr 15. Okt 2021, 19:29Der BGH hat mit heutigem Urteil die Eigentümergemeinschaft, die gehofft hatte, das Parkhaus solange verrotten lassen zu können, bis es endgültig abbruchreif wird, verpflichtet, das Gebäude zu sanieren. Selbst, wenn die Sanierungskosten den Zeitwert überschreiten.
Gut so! Hatter sich verkalkuliert, der Spielberger...
Ein Schlupfloch hat das Urteil dennoch gelassen: Eine Ausnahme von der Sanierungspflicht sei nur dann möglich, wenn durch punktuelle Ereignisse wie Brand, Überflutung oder Explosion das Gebäude zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört wurde.
Man darf gespannt sein...
Geklagt hat doch glaub ein einzelner? Ich find das eigentlich selbstverständlich, dass wenn der da einen Stellplatz hat, dass nicht die anderen Eigentümer bestimmen dürfen, dass man den verrotten lässt.
Vielleicht müsste man da einen Mann fragen
Re: Der Spielberger hat verspielt
Das freut mich.外国人 hat geschrieben: ↑Fr 15. Okt 2021, 19:29Der BGH hat mit heutigem Urteil die Eigentümergemeinschaft, die gehofft hatte, das Parkhaus solange verrotten lassen zu können, bis es endgültig abbruchreif wird, verpflichtet, das Gebäude zu sanieren. Selbst, wenn die Sanierungskosten den Zeitwert überschreiten.
Gut so! Hatter sich verkalkuliert, der Spielberger...
Ein Schlupfloch hat das Urteil dennoch gelassen: Eine Ausnahme von der Sanierungspflicht sei nur dann möglich, wenn durch punktuelle Ereignisse wie Brand, Überflutung oder Explosion das Gebäude zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört wurde.
Man darf gespannt sein...
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