Ein hartes Urteil. Im Zweifel für die Angeklagte lässt sich nicht erkennen, eher der unbedingte Druck der Staatsanwalt- und Richterschaft, die aufwändigen Untersuchungen in eine Verurteilung münden zu lassen.
Wenn sich die Staatsanwältin tatsächlich dazu hat hinreißen lassen, festzustellen, es sei 'ein fast perfektes Verbrechen' gewesen, dann könnte die Revision, die der Verteidiger einlegen will, vllt. Erfolg haben.
Denn zu einem fast perfekten Verbrechen gehört eine Planung, ggf. Recherche, wie man Spuren vertuschen könne. Das ergab sich aber während des Prozesses - so wie er berichtet wurde - nicht.
Ich persönlich glaube nicht an die Variante, die Angeklagte habe ihrem Baby 5 Minuten lang (!) Mund und Nase zugedrückt. Das ist nämlich für eine solche Aktion eine ziemlich lange Zeit. Die zweite von den Gutachtern als mögliche Todesursache genannte Variante: Das Gesicht des Babys wurde für diese Zeit in ein Kissen gedrückt, kommt aber an die Aussage der Mutter ran, sie habe mit ihrem Kind auf der Couch geschlafen und es dabei unbemerkt erstickt.
https://www.augsburger-allgemeine.de/au ... 22201.html
Acht Jahre und drei Monat Haft für Tod eines Babys
Acht Jahre und drei Monat Haft für Tod eines Babys
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"
Re: Acht Jahre und drei Monat Haft für Tod eines Babys
Niemand erstickt sein Kind unwissentlich, das ist eine Mähr, die noch nie gefruchtet hat. Jede Mutter dieser Welt, die alle Tassen im Schrank hat oder nicht 2 Promille hatte, wird das bestätigen.SLR hat geschrieben: ↑Di 16. Nov 2021, 10:13Ein hartes Urteil. Im Zweifel für die Angeklagte lässt sich nicht erkennen, eher der unbedingte Druck der Staatsanwalt- und Richterschaft, die aufwändigen Untersuchungen in eine Verurteilung münden zu lassen.
Wenn sich die Staatsanwältin tatsächlich dazu hat hinreißen lassen, festzustellen, es sei 'ein fast perfektes Verbrechen' gewesen, dann könnte die Revision, die der Verteidiger einlegen will, vllt. Erfolg haben.
Denn zu einem fast perfekten Verbrechen gehört eine Planung, ggf. Recherche, wie man Spuren vertuschen könne. Das ergab sich aber während des Prozesses - so wie er berichtet wurde - nicht.
Ich persönlich glaube nicht an die Variante, die Angeklagte habe ihrem Baby 5 Minuten lang (!) Mund und Nase zugedrückt. Das ist nämlich für eine solche Aktion eine ziemlich lange Zeit. Die zweite von den Gutachtern als mögliche Todesursache genannte Variante: Das Gesicht des Babys wurde für diese Zeit in ein Kissen gedrückt, kommt aber an die Aussage der Mutter ran, sie habe mit ihrem Kind auf der Couch geschlafen und es dabei unbemerkt erstickt.
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So richtig gut ist's nirgends.
Josef Hader
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Re: Acht Jahre und drei Monat Haft für Tod eines Babys
Gut, der Punkt geht an Sie

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