Ärger mit Abschleppdienst in Stadtbergen

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SLR
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Ärger mit Abschleppdienst in Stadtbergen

#1

Beitrag von SLR » Fr 28. Jan 2022, 15:50

Immer mehr Geschäftsinhaber lassen ihre Parkflächen von privaten Parkkontrollunternehmen überwachen. Das ist grundsätzlich verständlich, weil es Zeitgenossen gibt, die die privaten Parkplätze als Dauerabstellflächen missbrauchen auch jenseits eines Einkaufs oder einer Tätigkeit in dem betreffenden Gebäude oder weit über die dazu notwendige Zeit hinaus. Die Unternehmen haben keine Zeit und keine Lust die Parküberwachung selbst zu übernehmen und sind froh um die Dienstleister.

Da diese allerdings oft für den Auftraggeber umsonst tätig werden, müssen sie sehen, dass sie zu ihrem Verdienst kommen und deshalb agieren sie ziemlich rigide bis dreist. Auch fällt die Vertragsstrafe mit 30 Euro ziemlich saftig aus und wenn man dann auch noch von einer Abschleppung bedroht ist...

So geschehen einer schwerbehinderten Frau in der Boschstraße in Stadtbergen. https://www.augsburger-allgemeine.de/au ... 94516.html Drei Minuten kam sie zu spät, da hing ihr Wagen schon am Abschlepphaken. Obwohl sie also zur Stelle war und ihr Fahrzeug hätte wegfahren können, hätte das Abschleppunternehmen darauf bestanden abzuschleppen, hätten sich nicht umstehende Personen eingemischt. Allerdings musste die Frau 130 Euro für die Anfahrt blechen, sonst hätte der Abschlepper nicht nachgegeben. Sie überlegt, ob sie rechtliche Schritte einleiten will.

Mit solchen hatte an selbiger Stelle ein anderer Parkplatzbenutzer durchaus Erfolg. Er hatte seine Parkscheibe, die er ordnungsgemäß auslegte, der StVO entsprechend und so wie durch Benutzungsordnung, die auf dem Platz angeschlagen ist, auf die nächste halbe Stunde vorgestellt. Das interessierte den Parküberwacher aber nicht, weil nach seiner Argumentation nicht die Parkzeit auf der Parkscheibe gälte sondern die tatsächliche Standzeit und die sei eben um fünf Minuten überschritten gewesen. Vermutlich weiß er selbst, dass er da falsch liegt mit dieser Auslegung, denn durch das Aushängen der Parkscheibe weist er das Gelände als öffentliche Parkfläche aus, auf der die StVO gilt und DIE sagt eben anderes, für ihn nicht so günstiges.

Man passe also auf wie ein Haftelmacher, wenn man private Parkflächen nutzt, die ganz offensichtlich einer privaten Parkraumkontrolle unterliegen.

Ich musste vor Weihnachten auch schon 30 Euro löhnen.

Ich parkte auf dem Parkplatz vor dem Kieser-Training. Ich stand dort berechtigt. Ich weiß, dass dort eine private Firma überwacht und ich lege deshalb immer die Parkscheibe aus. Ich muss die auch nicht falsch stellen, weil ich mich nie länger als 60 höchstens 70 min. dort aufhalte und 90 min. zulässig sind. Es war an einem Sonntag, an dem auch kein Geschäft offen hatte, in das ich noch hätte gehen können. Als ich von meinem Training zurück kam, hatte ich einen Zettel an meiner Windschutzscheibe. Blöd war, dass es geschneit hatte. Ich diesen überhaupt erst von innen sah und deshalb zunächst annahm, der Überwacher hätte die Parkscheibe gar nicht sehen können und einfach auf Verdacht ein Knöllchen verteilt. Dem war aber nicht so. Wie mir Bilder, die auf meine Reklamation zugemailt wurden, zeigten, war die Parkscheibe schon noch sichtbar. ABER ich hatte sie zu schlampig gestellt und durch mein zackiges aufs Armaturenbrettpfeffern hatte sie sich noch ein wenig Richtung 10.00 gedreht, obwohl ich 9.30 Uhr eingestellt hatte, da ich um 9.15 mein Training begann und etwa fünf Minuten nach 9.00 Uhr eingetroffen war. Der Pfeil deutete nicht genau auf 10.00 Uhr sondern ein bisschen zuvor. ausgestellt war der Strafzettel 9.29. Man hätte sich rumstreiten können, aber ich blechte halt zähneknirschend. Es bringt ja nix.

Bei Abschleppaktionen hört der Spaß freilich auf.


"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"

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