Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren zum Mietstopp gestoppt. Da für die Regelung der Bund zuständig ist, kann es keine Abstimmung für das Land Bayern geben.
Warten wir das Urteil vom Bundesverfassungsgericht über den Berliner Mietdeckel ab.
Verfassungsgerichtshof
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