Schmähkritik- Die Grenzen der Kunstfreiheit

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Nathan
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Re: Schmähkritik- Die Grenzen der Kunstfreiheit

#41

Beitrag von Nathan » Do 19. Mai 2016, 17:04

Zool » 19 May 2016, 15:28 hat geschrieben:Verzeihung aber das widerspricht sich (fett). Entweder er hält ihn dafür dann ist es eine Beleidigung oder er hält ihn nicht dafür und hat ihm nur verdeutlich was eine wäre dann ist es eben keine. Die reine Verbalisierung einer Beledigung als Beispiel dafür wie es nicht geht kann meines Erachtens keine sein.
.

Ne, sorry, das ist kein Widerspruch, denn, ich zitiere mal aus meinem letzten Beitrag,
Weil eben "Du Sau" im Sprachgebrauch fest als Beleidigung verankert und auch immer so verstanden wird. Das ist doch sehr deutlich, obwohl jedermann erkennt, dass der so Angesprochene ein Mensch und kein Tier ist. Die inhaltliche Übereinstimmung spielt bei solchen Vergleichen eben überhaupt keine Rolle, sondern die Absicht, zu verletzen.
Es ist nicht möglich, zu einem Polizisten "Du Sau!" zu sagen, ohne sanktioniert zu werden, obwohl es als gesichert gelten kann, dass Polizisten keine Schweine sind sondern Bullen... ;)

Sicher, letztlich ist es Ansichtssache, deswegen gibt es ja auch die entschiedene Lagerbildung. Bin auch sehr gespannt, was passiert. Ich tippe mal auf Verschleppung und Vergessen und Hornberger Schießen.


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thai.fun
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Re: Schmähkritik- Die Grenzen der Kunstfreiheit

#42

Beitrag von thai.fun » Do 19. Mai 2016, 18:14

Was wenn man/n jemandem du Affe sagt? ist schon näher als z.B. Sau am Menschen... ? ;)

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sasa
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Re: Schmähkritik- Die Grenzen der Kunstfreiheit

#43

Beitrag von sasa » Do 19. Mai 2016, 18:22

thai.fun » 19 May 2016, 18:14 hat geschrieben:Was wenn man/n jemandem du Affe sagt? ist schon näher als z.B. Sau am Menschen... ? ;)
für mich ist es egal, was Böhmermann gesagt hat, soll ruhig durch Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sein. Aber was ich nicht verstehe, das ich
zu 500 EUR verurteilt werde, wenn ich zu einem Polizisten nur "du" sage. Einzig Dieter Bohlen konnte diese Anzeige abwehren. :D

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thai.fun
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Re: Schmähkritik- Die Grenzen der Kunstfreiheit

#44

Beitrag von thai.fun » Do 19. Mai 2016, 20:37

sasa » 19 May 2016, 18:22 hat geschrieben:... Aber was ich nicht verstehe, das ich
zu 500 EUR verurteilt werde, wenn ich zu einem Polizisten nur "du" sage. ...
Was? In Deutschland? Ist dir das passiert? Das wäre ja wirklich heftig. Die Spinnen die Alemannen ... :no:

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Nathan
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Re: Schmähkritik- Die Grenzen der Kunstfreiheit

#45

Beitrag von Nathan » Fr 20. Mai 2016, 09:20

thai.fun » 19 May 2016, 20:37 hat geschrieben:Was? In Deutschland? Ist dir das passiert? Das wäre ja wirklich heftig. Die Spinnen die Alemannen ... :no:
Deutschland/West besteht nicht nur aus Alemannen! Inzischen haben sehr viele Deutsche die vielfältigsten Völker im Stammbaum und weil Deutschland/Ost sich froh mit ~/West vereinen durfte gilt nun also für Deutschland/Gesamt: Wir sind Europa! (mindestens)
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Nathan
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Re: Schmähkritik- Die Grenzen der Kunstfreiheit

#46

Beitrag von Nathan » Fr 20. Mai 2016, 09:23

thai.fun » 19 May 2016, 18:14 hat geschrieben:Was wenn man/n jemandem du Affe sagt? ist schon näher als z.B. Sau am Menschen... ? ;)
Tiervergleiche sind problematisch und wir wissen ja inzwischen auch, dass der Mensch nicht vom Affen abstammt, weswegen es auch keine mildernden Umstände bei der Beleidigungsklage geben kann (ich würde trotzdem versuchen, auf diese direkte Verwandschaft abzuheben, es kennt ja nicht jeder den Stand der Forschung).

Kleiner Scherz am Rande:

Sohn [neugierig] zum zeitungslesenden Vater: "Stimmt es, dass wir vom Affen abstammen?"
Vater [leicht genervt]: "Du vielleicht, ich nicht!"
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forest

Re: Schmähkritik- Die Grenzen der Kunstfreiheit

#47

Beitrag von forest » Do 26. Mai 2016, 12:27

Thomas Fischer, bekannt als Bundesrichter und wegen seiner locker-spitzen Feder geschätzt, nimmt sich den §§ um Böhmermann an. Man wird es nicht bereuen, seinen Beitrag zu Fehlschlägen und Rücktritten ganz zu lesen, zitiere jedoch querbeet ab Seite 3:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ht/seite-3
- "Ziegenficker" ist allerdings ein Wort oder eine Handlungsbeschreibung, die nach deutschem und nach türkischem Verständnis ein außerordentlich hohes Maß an Verachtung und Herabwürdigung beinhaltet. Reichert man diesen Begriff noch mit weiteren wie Pädophilie und der Beschreibung verachteter geschlechtlicher Gewohnheiten oder ekliger körperlich/sexueller Beschaffenheit an, erreicht man auch als "Komiker" alsbald ein Tiefgeschoss-Niveau, welches an jedem mir bekannten Ort der Welt als schwerwiegende Verachtung, Herabwürdigung und Ehrverletzung angesehen wird: tatbestandliche "Beleidigung" im Sinne der Paragrafen 103 und 185 Strafgesetzbuch also allemal.
- Der Komiker ist also kein bisschen komisch, erst recht nicht "satirisch", sondern verbirgt eine durch und durch rassistische Herabwürdigung des Präsidenten der Türkei (als Türken = Ziegenficker) hinter dem Schleier vorgeblich "guten Willens". Das mag keine schreckliche Untat sein, ist aber auch nicht gar nichts. Wenn man das im Klartext sagt, wird man jedenfalls wegen Kollektivbeleidigung bestraft und steht mit mindestens einem Füßchen in der Volksverhetzung.
- Hat Herr Erdoğan in Deutschland eine Ehre? Elmar Brok, unser Mann in Brüssel und frisurentechnisch europäischer Statthalter von Donald Trump, wusste schon früh und rief es via Deutschlandfunk in die ganze Welt, es "könne nicht sein", dass Erdoğan, ein Ausländer (!), Einfluss nehme auf innerstaatliche Vorgänge Deutschlands.
- Keine Regel ohne Ausnahme. Nicht jedes Opfer heißt Wulff. Wenn der Komiker meint, es sei komisch, die Präsidenten aller Hell's-Angels-Chapter als "Kinderschänder" zu bezeichnen, sollte er darauf achten, ob ein Sergeant-at-Arms in der ersten Reihe sitzt. Der Grund dafür ist weniger rechtlicher Art als lebensweltlich bedingt.

Nun ist Herr Erdoğan zwar kein Angel, aber er hat ähnlich viel Lust zu Späßen auf seine Kosten. Herr Böhmermann, hinterm Busch des ZDF, war wiederum hiervon total überrascht. Gerade noch hatte er gedacht, er kriegt den Medienpreis der PKK, nun sah er sich mit einer unermesslichen völkerrechtswidrigen Schandtat des türkischen Präsidenten konfrontiert: Dieser erstattete Strafanzeige und begehrte, was ihm nach Paragraf 104a Strafgesetzbuch zusteht: Verfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung.

Nun, da dies bekannt wurde und auch, dass nicht alle vollständig begeistert waren von Herrn B.'s Versuch, versuchte dieser, davon zurückzutreten. Sie wissen inzwischen, liebe Leser, wie das dogmatisch ausgehen musste: Kein Rücktritt bei Vollendung (siehe oben)!


Das Zitierte (blau) ist geschätzt weniger als 5% des Artikels und dürfte so urheberrechtlich unbedenklich sein. Zur geforderten persönlichen Stellungnahme: Nathan meinte weiter oben, ich hätte meine ursprüngliche Ansicht (der Nichtstrafbarkeit) inzwischen relativiert. Stimmt! Wahrscheinlich habe ich Fischers Abhandlung gelesen. Böhmermann wird mit einem blauen Auge davonkommen. Die Frage ist nur noch, ob tief-, mittel- oder himmelblau, veilchenblau oder lichtblau.

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Nathan
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Re: Schmähkritik- Die Grenzen der Kunstfreiheit

#48

Beitrag von Nathan » Fr 27. Mai 2016, 23:40

forest » 26 May 2016, 12:27 hat geschrieben:Thomas Fischer, bekannt als Bundesrichter und wegen seiner locker-spitzen Feder geschätzt, nimmt sich den §§ um Böhmermann an. Man wird es nicht bereuen, seinen Beitrag zu Fehlschlägen und Rücktritten ganz zu lesen, zitiere jedoch querbeet ab Seite 3:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ht/seite-3
- "Ziegenficker" ist allerdings ein Wort oder eine Handlungsbeschreibung, die nach deutschem und nach türkischem Verständnis ein außerordentlich hohes Maß an Verachtung und Herabwürdigung beinhaltet. Reichert man diesen Begriff noch mit weiteren wie Pädophilie und der Beschreibung verachteter geschlechtlicher Gewohnheiten oder ekliger körperlich/sexueller Beschaffenheit an, erreicht man auch als "Komiker" alsbald ein Tiefgeschoss-Niveau, welches an jedem mir bekannten Ort der Welt als schwerwiegende Verachtung, Herabwürdigung und Ehrverletzung angesehen wird: tatbestandliche "Beleidigung" im Sinne der Paragrafen 103 und 185 Strafgesetzbuch also allemal.
- Der Komiker ist also kein bisschen komisch, erst recht nicht "satirisch", sondern verbirgt eine durch und durch rassistische Herabwürdigung des Präsidenten der Türkei (als Türken = Ziegenficker) hinter dem Schleier vorgeblich "guten Willens". Das mag keine schreckliche Untat sein, ist aber auch nicht gar nichts. Wenn man das im Klartext sagt, wird man jedenfalls wegen Kollektivbeleidigung bestraft und steht mit mindestens einem Füßchen in der Volksverhetzung.
- Hat Herr Erdoğan in Deutschland eine Ehre? Elmar Brok, unser Mann in Brüssel und frisurentechnisch europäischer Statthalter von Donald Trump, wusste schon früh und rief es via Deutschlandfunk in die ganze Welt, es "könne nicht sein", dass Erdoğan, ein Ausländer (!), Einfluss nehme auf innerstaatliche Vorgänge Deutschlands.
- Keine Regel ohne Ausnahme. Nicht jedes Opfer heißt Wulff. Wenn der Komiker meint, es sei komisch, die Präsidenten aller Hell's-Angels-Chapter als "Kinderschänder" zu bezeichnen, sollte er darauf achten, ob ein Sergeant-at-Arms in der ersten Reihe sitzt. Der Grund dafür ist weniger rechtlicher Art als lebensweltlich bedingt.

Nun ist Herr Erdoğan zwar kein Angel, aber er hat ähnlich viel Lust zu Späßen auf seine Kosten. Herr Böhmermann, hinterm Busch des ZDF, war wiederum hiervon total überrascht. Gerade noch hatte er gedacht, er kriegt den Medienpreis der PKK, nun sah er sich mit einer unermesslichen völkerrechtswidrigen Schandtat des türkischen Präsidenten konfrontiert: Dieser erstattete Strafanzeige und begehrte, was ihm nach Paragraf 104a Strafgesetzbuch zusteht: Verfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung.

Nun, da dies bekannt wurde und auch, dass nicht alle vollständig begeistert waren von Herrn B.'s Versuch, versuchte dieser, davon zurückzutreten. Sie wissen inzwischen, liebe Leser, wie das dogmatisch ausgehen musste: Kein Rücktritt bei Vollendung (siehe oben)!


Das Zitierte (blau) ist geschätzt weniger als 5% des Artikels und dürfte so urheberrechtlich unbedenklich sein. Zur geforderten persönlichen Stellungnahme: Nathan meinte weiter oben, ich hätte meine ursprüngliche Ansicht (der Nichtstrafbarkeit) inzwischen relativiert. Stimmt! Wahrscheinlich habe ich Fischers Abhandlung gelesen. Böhmermann wird mit einem blauen Auge davonkommen. Die Frage ist nur noch, ob tief-, mittel- oder himmelblau, veilchenblau oder lichtblau.
Mach dir keine Sorgen wegen eventueller Urheberrechtsverletzung! Wenn überhaupt, dann wurde hier nur einer bestohlen, nämlich ich. Hat doch dieser Mensch die Unverfrorenheit, all meine Argumente einfach so abzukupfern. Ich wette er liest hier heimlich mit! :evil:
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Re: Schmähkritik- Die Grenzen der Kunstfreiheit

#49

Beitrag von forest » Sa 28. Mai 2016, 09:19

Das obige blaue Zitat war aus Fischers Beitrag vom 4. Mai, wo er über Fehlschläge und Rücktritte doziert und Böhmermann als Beispiel anführt.
Nun nimmt er sich der Kunst an:

Kunst ist strafbar. Warum auch nicht?
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... r-im-recht

Daraus nur ein kurzes Zitat, kurz nach dem Anfang:

Und doch wird es, liebe Leserinnen und Leser, in Karlsruhe und sonst wo, humorfreie Staatsanwältinnen geben, die meinen, Surrealismus sei kein vernünftiger Grund, ein Wirbeltier öffentlich niederzumetzeln, und man könne die Verschmelzung von Vergangenheit und Zukunft ebenso gut oder wirkungsvoller darstellen, wenn man eine lebende Nacktschnecke mit einer Gartenschere in Scheiben schneidet (mit dem Vorteil, dass man hier nebenbei noch einen Beitrag zur Erhaltung des Endiviensalats und dessen Antioxidantien leistet).
Kunst!

Kunst, so wird behauptet, darf – ich gehe davon aus, Sie erinnern sich –: alles. "Satire" sowieso. Das haben entweder Pharoah Sanders oder Moses oder der Medizinmann des Königs Etzel nach sieben mal sieben Tagen strengen Fastens erkannt und vom Berge hinab in die Welt geworfen, mitten aufs goldene Kalb des Kunsthandwerks. Seither darf die Kunst alles, während das Kunsthandwerk zum Töten eine Lizenz benötigt.


Wegen des kleinen Malerfürsten L. doch noch ein weiteres Schmankerl:

Die Sprengkraft der Theorie aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz ("Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei") im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 GG haben diese Kunst-Theoretiker offenbar noch gar nicht erkannt, sodass die leibhaftige Verpflanzung der Freiheit in das Leben weiterhin der Avantgarde vorbehalten bleibt. (Und mit Avantgarde meine ich nicht das wilde Leben des großen Pablo P., 1925, im Gegenlicht oder das Klaviergeklimper des kleinen Malerfürsten L., 2015.)

Die persönliche Stellungnahme zum Zitat bitte ich ausnahmsweise auf später verschieben zu dürfen in der berechtigten Hoffnung, daß ein User für mich einspringt. ;)

外国人

Re: Schmähkritik - Die Grenzen der Kunstfreiheit

#50

Beitrag von 外国人 » Di 21. Jun 2016, 14:16

外国人 » 18 May 2016, 18:00 hat geschrieben:Erdogan hat gar nix.
Nun hat ihm ein weiteres Mal ein Gericht eine Lektion in Meinungsfreiheit erteilt.

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