Maan, es geht nicht um Verwaltungsgebühren sondern um Bußgelder! Sie sind echt schwierigleopold hat geschrieben: ↑Fr 26. Nov 2021, 14:55Auch wenn man ohne Fahrkarte erwischt wird, muss man eine Verwaltungsgebühr bezahlen, wenn man seine Fahrkarte nachträglich vorlegt. Niemand kann dafür bestraft werden, nur weil ein Handy zum falschen Zeitpunkt den Geist aufgibt oder man seinen Geldbeutel vergessen hat mitzunehmen.
Mich würde vielmehr interessieren, warum die Userin messalina ständig versucht, die Leute aufzuhetzen. Ist ihr auf Instagram langweilig, wo alle den gleichen Müll erzählen wie sie selbst?
Ich hab jetzt noch den Bußgeldkatalog zur 14. Bayerischen Verordnung gefunden (die aber außer Kraft ist, das ist aber der neuste Katalog). Da steht:
"Personen, die entgegen § 3 ... BayIfSMV ... eine dort genannte Einrichtung ohne erforderlichen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis betreten oder eine dort genannte Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Regelsatz: 250 Euro"
Es kommt darauf an, den Nachweis dabei zu haben, nicht ob ich überhaupt geimpft bin.