SLR hat geschrieben: ↑Fr 26. Nov 2021, 18:06Ich kann nur auslegen, was da geschrieben steht.
Das ist der Wortlaut des " 28 b des Infektionsschutzgesetzes:
"Die Passagiere sind ihrerseits verpflichtet, auf Verlangen einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis vorzulegen.
Wer ohne gültigen Nachweis angetroffen wird, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren Tausend Euro Bußgeld rechnen. Die Höhe der möglichen Strafen ist Ländersache."
Wo sehen Sie da eine Chance, dass das Nichtvorlegen kein bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit sei?
Vielleicht indem ich bei Rechtsfragen meinen gesunden Menschenverstand nutze? Der hat mir in meinem Berufsleben immer genutzt.
Das ist mein letzter Beitrag zu dieser läppischen Frage. Wir haben wirklich andere Probleme als solche Spitzfindigkeiten. Damit beantwortet sich auch die Frage nach einem Bußgeld:
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ ... 08698.html„Im Personenbeförderungsgesetz steht eine Beförderungspflicht“, sagte Lars Wagner vom VDV. Wer einen gültigen Fahrschein habe, dürfe nur dann aus Bussen und Bahnen geworfen werden, wenn er eine konkrete Gefahr für andere Fahrgäste darstelle. „Ist das gegeben, wenn jemand seinen Impfpass oder Genesenen-Nachweis vergessen hat?“, fragt Wagner.