Die Linke und die SPD

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messalina
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Re: Die Linke und die SPD

#31

Beitrag von messalina » Fr 26. Nov 2021, 14:10

SLR hat geschrieben:
Fr 26. Nov 2021, 14:03
Danke ja, das hat mir mein Mann eben auch mitgeteilt. Dann ist das hinfällig.

3G ist in der 14. Verordnung geregelt und da ist dann bei den Ordnungswidrigkeiten auch Bezug auf eben jenen § 3 genommen.

Also ich lese das auch so, dass bereits das nicht Vorweisenkönnen zu einem Bußgeld führen kann.
Mmh danke!


Vielleicht müsste man da einen Mann fragen

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messalina
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Re: Die Linke und die SPD

#32

Beitrag von messalina » Fr 26. Nov 2021, 14:13

leopold hat geschrieben:
Fr 26. Nov 2021, 14:09
Sie dürfen auch nicht ohne gültigen Fahrausweis in einem öffentlichen Verkehrsmittel mitfahren. Dennoch bekommen Sie kein Bußgeld, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorhandene gültige Fahrkarte nur vergessen haben.
Beim Impfnachweis ist es aber anders. Das sieht Sophie auch so.
Vielleicht müsste man da einen Mann fragen

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leopold
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Re: Die Linke und die SPD

#33

Beitrag von leopold » Fr 26. Nov 2021, 14:14

SLR hat geschrieben:
Fr 26. Nov 2021, 14:03
Also ich lese das auch so, dass bereits das nicht Vorweisenkönnen zu einem Bußgeld führen kann.
Ein solches Bußgeld würde von keinem Richter anerkannt, wenn der Bürger nachweisen kann, dass es sich nur um ein Versehen oder ein technisches Problem handelt.

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messalina
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Re: Die Linke und die SPD

#34

Beitrag von messalina » Fr 26. Nov 2021, 14:21

Jetzt seh ich gerade, es kann bei Verstoß gegen 3G überhaupt gar kein Bußgeld geben! Über 3G steht in der aktuellen 15. Verordnung nichts mehr drinnen. Und die 14. Verordnung ist außer Kraft gesetzt. Maan ist der Holetschek blöd *hihi* :happy:
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 24. November 2021 in Kraft und mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.

(2) Mit Ablauf des 23. November 2021 tritt die Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaß­nahmenverordnung (14. BayIfSMV) vom 1. September 2021 (BayMBl. Nr. 615, BayRS 2126-1-18-G), die zuletzt durch Verordnung vom 16. November 2021 (BayMBl. Nr. 799) geändert worden ist, außer Kraft.

München, den 23. November 2021

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Klaus Holetschek, Staatsminister
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SLR
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Re: Die Linke und die SPD

#35

Beitrag von SLR » Fr 26. Nov 2021, 14:24

Also auf jeden Fall führt das Nichtdabeihaben eines Nachweises für den Verantwortlichen des Betriebs zu einem Bußgeld.

"..oder als Veranstalter oder Inhaber eines Betriebs oder einer Einrichtung nicht nach § 3 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 sicherstellt, dass der Gast, Besucher oder Nutzer einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegt,"

Im ÖPNV gibt es niemand der das 'sicherstellt'/'sicherstellen kann'. Da ist jeder selbst verantwortlich

Doch ich denke schon, dass diese Bußgeldvorschriften schärfer gefasst sind. Im Übrigen kostet Fahrkarte vergessen ja was - halte keine 60 Euro
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"

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messalina
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Re: Die Linke und die SPD

#36

Beitrag von messalina » Fr 26. Nov 2021, 14:35

leopold hat geschrieben:
Fr 26. Nov 2021, 14:14
Ein solches Bußgeld würde von keinem Richter anerkannt, wenn der Bürger nachweisen kann, dass es sich nur um ein Versehen oder ein technisches Problem handelt.
Das kann ich bei allen meinen Bußgeldern nachweisen, ich bin blond! Sogar dunkelblond :happy:
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Re: Die Linke und die SPD

#37

Beitrag von SLR » Fr 26. Nov 2021, 14:37

messalina hat geschrieben:
Fr 26. Nov 2021, 14:21
Jetzt seh ich gerade, es kann bei Verstoß gegen 3G überhaupt gar kein Bußgeld geben! Über 3G steht in der aktuellen 15. Verordnung nichts mehr drinnen. Und die 14. Verordnung ist außer Kraft gesetzt. Maan ist der Holetschek blöd *hihi* :happy:
Ich sehe gerade, dass der § 3 der 14. VO fast wortlautgleich mit dem § 4 der 15. ist. Also auch da ist der ÖPNV nicht explizit genannt.

(1) 1Überschreitet im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 35, so darf im Hinblick auf geschlossene Räume der Zugang zu

1.öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1 000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktischer Sportausbildung, Fitnessstudios, dem Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, der Gastronomie, dem Beherbergungswesen, den Hochschulen, Tagungen, Kongressen, Bibliotheken und Archiven, zu außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung, zoologischen und botanischen Gärten, außerdem zu Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr und infektiologisch vergleichbaren Bereichen,


Kann das sein, dass das bundesrechtlich geregelt ist?

Jawoll. Jetzt haben wir's. § 28 b Infektionsschutzgesetz des Bundes.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... hn-1983736

Und da heißt es dann:

"Wer ohne gültigen Nachweis angetroffen wird, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren Tausend Euro Bußgeld rechnen. Die Höhe der möglichen Strafen ist Ländersache."

Da steht nicht, wer ungeimpft oder ungetestet dort angetroffen wird.

Aber gut, vllt. ist es nur schlecht formuliert, soll dahingehend wirken, dass die Leute ihre Nachweise auch mitführen und nicht zusätzlichen Aufwand verursachen. Maybe.
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Re: Die Linke und die SPD

#38

Beitrag von FCAler » Fr 26. Nov 2021, 14:45

messalina hat geschrieben:
Fr 26. Nov 2021, 14:35
Das kann ich bei allen meinen Bußgeldern nachweisen, ich bin blond! Sogar dunkelblond :happy:
Hellblond, würde aber vielleicht "mehr"
vor Strafe schützen! :blink: :engel: :happy:
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leopold
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Re: Die Linke und die SPD

#39

Beitrag von leopold » Fr 26. Nov 2021, 14:55

SLR hat geschrieben:
Fr 26. Nov 2021, 14:37

Aber gut, vllt. ist es nur schlecht formuliert, soll dahingehend wirken, dass die Leute ihre Nachweise auch mitführen und nicht zusätzlichen Aufwand verursachen. Maybe.
Auch wenn man ohne Fahrkarte erwischt wird, muss man eine Verwaltungsgebühr bezahlen, wenn man seine Fahrkarte nachträglich vorlegt. Niemand kann dafür bestraft werden, nur weil ein Handy zum falschen Zeitpunkt den Geist aufgibt oder man seinen Geldbeutel vergessen hat mitzunehmen.
Mich würde vielmehr interessieren, warum die Userin messalina ständig versucht, die Leute aufzuhetzen. Ist ihr auf Instagram langweilig, wo alle den gleichen Müll erzählen wie sie selbst?

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Re: Die Linke und die SPD

#40

Beitrag von FCAler » Fr 26. Nov 2021, 15:03

leopold hat geschrieben:
Fr 26. Nov 2021, 14:55
Auch wenn man ohne Fahrkarte erwischt wird, muss man eine Verwaltungsgebühr bezahlen, wenn man seine Fahrkarte nachträglich vorlegt. Niemand kann dafür bestraft werden, nur weil ein Handy zum falschen Zeitpunkt den Geist aufgibt oder man seinen Geldbeutel vergessen hat mitzunehmen.
Mich würde vielmehr interessieren, warum die Userin messalina ständig versucht, die Leute aufzuhetzen. Ist ihr auf Instagram langweilig, wo alle den gleichen Müll erzählen wie sie selbst?

Warum, sind Sie auch auf Instagram,
NEIN das tue ich mir bestimmt nicht mehr an mir reicht schon facebook mit denviele "Verschwörungs-Technikern! :no:

Mit dem Müll aufzählen, gebe ich Ihnen aber vollkommen recht, denn mich nervt das auch auch sehr, das ist aber leider Absicht von Ihr, dass sich ein paar hier ärgern! :diabolo:
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