Immerhin, aber aussteigen muss die Person dennoch, nehm ich an
Die Linke und die SPD
Re: Die Linke und die SPD
Zuletzt geändert von Don Cat am Fr 26. Nov 2021, 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
So richtig gut ist's nirgends.
Josef Hader
Josef Hader
Re: Die Linke und die SPD
Nein stimmt nicht! Die Ordnungswidrigkeit besteht nach dem neuen Infektionsschutzgesetz schon darin, dass man die Impfung nicht unverzüglich dokumentiert. Und nicht erst darin, dass man ungeimpft und ungetestet ist, in der Straßenbahn. Ich hab extra nachgekuckt.
In BaWue akzeptieren sie in der Bahn nichtmal mehr das gelbe Impfbuch. Da muss der Nachweis digital sein.
Vielleicht müsste man da einen Mann fragen
Re: Die Linke und die SPD
In der AZ stand es auch. Es geht schon um den Nachweis, nicht um das ungeimpft sein an sich.
"Wer keinen solchen 3G-Nachweis besitzt, muss das Fahrzeug verlassen und mit einem Ordnungsgeld rechnen."
https://azol.de/61111791
"Wer keinen solchen 3G-Nachweis besitzt, muss das Fahrzeug verlassen und mit einem Ordnungsgeld rechnen."
https://azol.de/61111791
Vielleicht müsste man da einen Mann fragen
Re: Die Linke und die SPD
Dass man das Fahrzeug verlassen muss, ist klar. Ein Bußgeld gibt es aber nicht, wenn man nachträglich nachweisen kann, dass man die Voraussetzungen erfüllt hat.messalina hat geschrieben: ↑Fr 26. Nov 2021, 12:19In der AZ stand es auch. Es geht schon um den Nachweis, nicht um das ungeimpft sein an sich.
"Wer keinen solchen 3G-Nachweis besitzt, muss das Fahrzeug verlassen und mit einem Ordnungsgeld rechnen."
https://azol.de/61111791
Re: Die Linke und die SPD
Und wo steht das? In der AZ und im Infektionsschutzgesetz steht das Gegenteil.
Vielleicht müsste man da einen Mann fragen
Re: Die Linke und die SPD
Ich habe mir jetzt mal die neueste 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angesehen.
Das da:
Geimpft, genesen und zusätzlich getestet (2G plus)
(1) Der Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zu Sportstätten, praktischer Sportausbildung, dem Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Messen, Tagungen, Kongressen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, zoologischen und botanischen Gärten, außerdem zu Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr und infektiologisch vergleichbaren Bereichen darf nur durch Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Besucher, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige erfolgen, soweit diese
1.im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen oder noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und
2.zusätzlich über einen Testnachweis nach Abs. 6 verfügen oder Abs. 7 unterfallen.
ist ja wohl der ausschlagebende Text für das Vorliegen von 2 G plus.
Jetzt habe ich das dreimal gelesen und ich finde den öffentlichen Personennahverkehr oder die DB dort gar nicht aufgeführt. Lediglich touristischer Bahn- und Reisebusverkehr ist explizit genannt...
...und dann noch 'und infektiologisch vergleichbare Bereichen'
Äh, soll das heißen, dass man diese wichtige Einschränkung für den Berufsverkehr in Strabas und Busse, U-Bahnen hinter diesem ' und vergleichbaren Bereichen versteckt hat? Oder habe ich was übersehen?
Das da:
Geimpft, genesen und zusätzlich getestet (2G plus)
(1) Der Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zu Sportstätten, praktischer Sportausbildung, dem Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Messen, Tagungen, Kongressen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, zoologischen und botanischen Gärten, außerdem zu Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr und infektiologisch vergleichbaren Bereichen darf nur durch Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Besucher, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige erfolgen, soweit diese
1.im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen oder noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und
2.zusätzlich über einen Testnachweis nach Abs. 6 verfügen oder Abs. 7 unterfallen.
ist ja wohl der ausschlagebende Text für das Vorliegen von 2 G plus.
Jetzt habe ich das dreimal gelesen und ich finde den öffentlichen Personennahverkehr oder die DB dort gar nicht aufgeführt. Lediglich touristischer Bahn- und Reisebusverkehr ist explizit genannt...
...und dann noch 'und infektiologisch vergleichbare Bereichen'
Äh, soll das heißen, dass man diese wichtige Einschränkung für den Berufsverkehr in Strabas und Busse, U-Bahnen hinter diesem ' und vergleichbaren Bereichen versteckt hat? Oder habe ich was übersehen?
Zuletzt geändert von SLR am Fr 26. Nov 2021, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"
Re: Die Linke und die SPD
Ich habs mir jetzt auch angesehn. Busse und Bahnen gehen nicht nach 2G+ sondern da ist 3G. 3G ist aber in der Verordnung garnicht drinnen, seltsam. Oder hab ich eine alte Verordnung gelesen?
Aber jedenfalls ist es schon ordnungswidrig steht da in 17.3, eine Einrichtung wo 2G ist ohne den Nachweis zu betreten. Wenn also mein Handy nicht geht und ich geh in eine Pizzeria rein, ist es schon passiert mit dem Bußgeld, obwohl ich in Wirklichkeit geimpft bin!
Vielleicht müsste man da einen Mann fragen
Re: Die Linke und die SPD
Danke ja, das hat mir mein Mann eben auch mitgeteilt. Dann ist das hinfällig.messalina hat geschrieben: ↑Fr 26. Nov 2021, 13:38Ich habs mir jetzt auch angesehn. Busse und Bahnen gehen nicht nach 2G+ sondern da ist 3G. 3G ist aber in der Verordnung garnicht drinnen, seltsam. Oder hab ich eine alte Verordnung gelesen?
Aber jedenfalls ist es schon ordnungswidrig steht da in 17.3, eine Einrichtung wo 2G ist ohne den Nachweis zu betreten. Wenn also mein Handy nicht geht und ich geh in eine Pizzeria rein, ist es schon passiert mit dem Bußgeld, obwohl ich in Wirklichkeit geimpft bin!
3G ist in der 14. Verordnung geregelt und da ist dann bei den Ordnungswidrigkeiten auch Bezug auf eben jenen § 3 genommen.
Also ich lese das auch so, dass bereits das nicht Vorweisenkönnen zu einem Bußgeld führen kann.
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"
Re: Die Linke und die SPD
Sie dürfen auch nicht ohne gültigen Fahrausweis in einem öffentlichen Verkehrsmittel mitfahren. Dennoch bekommen Sie kein Bußgeld, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorhandene gültige Fahrkarte nur vergessen haben.messalina hat geschrieben: ↑Fr 26. Nov 2021, 13:38Ich habs mir jetzt auch angesehn. Busse und Bahnen gehen nicht nach 2G+ sondern da ist 3G. 3G ist aber in der Verordnung garnicht drinnen, seltsam. Oder hab ich eine alte Verordnung gelesen?
Aber jedenfalls ist es schon ordnungswidrig steht da in 17.3, eine Einrichtung wo 2G ist ohne den Nachweis zu betreten. Wenn also mein Handy nicht geht und ich geh in eine Pizzeria rein, ist es schon passiert mit dem Bußgeld, obwohl ich in Wirklichkeit geimpft bin!
Worin besteht eigentlich Ihr Interesse, alle Maßnahmen zu skandalisieren, die letztlich nur dem Schutz der Bevölkerung und der Eindämmung dieser Pandemie dienen? All Ihre Einwürfe ähneln sehr stark denen der Leute, denen es nur darum geht, die Leute aufzuhetzen und unsere demokratischen Institutionen zu destabilisieren.
Zuletzt geändert von leopold am Fr 26. Nov 2021, 14:11, insgesamt 1-mal geändert.
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