Gesetzestexte muss man eben interpretieren können, liebe messi.messalina hat geschrieben: ↑Mi 22. Dez 2021, 14:27Doch! Lies doch:
"3. Generelle Maskenpflicht und kontinuierliches Tragen in Innenräumen ab zwei Personen"
Unser Haus ist voller Innenräume! Und da steht nicht "öffentliche Innenräume" oder eine Ausnahme für private Innenräume. "Generelle Maskenpflicht" ist eben generell. Und die Personenzahlbeschränkung gilt ja ganz besonders für private Räume.
Die Wohnung ist laut GG geschützt, Da kann man sich nackig auf den Kopf stellen und keinen geht das was an.
Außerdem gelten und galt Kontaktbeschränkungen nie für den eigenen Haustand. Es gibt Haustände mit über 10 Mitglieder, sollen die sich dann teilen ?
Jetzt bleib mal locker und lies das nicht (absichtlich) so eng.
Frohe Weihnachten