Das Problem ist, dass ich ja selbst entscheiden muss, was auf den Tisch kommt. Das nimmt mir niemand ab.
Zu schnelles Fahren wird härter geahndet
Re: Zu schnelles Fahren wird härter geahndet
Re: Zu schnelles Fahren wird härter geahndet
Dann haben Sie wohl,
die falsche Frau geheiratet, das soll es sogar in den besten Familien geben!
Nur der FCA und der FSV Wehringen
https://ichbineinwehringer.jimdofree.com
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Re: Zu schnelles Fahren wird härter geahndet
Ja, aber weil ich in Deutschland in Wirtshäusern nur immer Jägerschnitzel mit irgend so Knödel bekomme, lasse ich das Land nicht Links oder Rechts liegen.SLR hat geschrieben: ↑So 26. Apr 2020, 15:11Ich war der Schweiz immer sehr zugetan und ich habe auch nichts gegen die Schweizer - aber für uns ist das kein gutes Pflaster. Als sie uns dann am Comer See in den fast neuen Benz Super statt Diesel eingefüllt hatten und wir wieder mal ein Fall für den ADAC wurden, war es endgültig vorbei. Seitdem war ich nur noch einmal am Walensee - weil ich noch einmal (aus Reminiszenz) am Pizol Skifahren wollte. Dass man da von Zürich aus in einer Stunde hinfahren kann finde ich phänomenal.
Re: Zu schnelles Fahren wird härter geahndet
Na in Wirtshäuser kann ich in der Schweiz eh nicht gehen. Da reut mich das Geld. Wir waren immer Selbstversorger.
Das ist nicht bös gemeint, ich fühle mich halt wo nicht wohl, wo der Staat mir wegen einer Unachtsamkeit oder einem kleinen Fehler dermaßen ans Leder respektive den Geldbeutel will, während die eigenen Landsleute mich in meinem Land auf der Autobahn bedrängen und nötigen.
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"
Re: Zu schnelles Fahren wird härter geahndet
Dass die Wirtshäuser in der Schweiz teuer sind ist, mir auch aufgefallen. Ich habe bei mir so gedacht: Mensch Bogdan, Anteile am Gasthaus wollte Du eigentlich nicht kaufen. Meine Erfahrungen sind aber schon über 15 Jahre alt.SLR hat geschrieben: ↑Mo 27. Apr 2020, 08:42Na in Wirtshäuser kann ich in der Schweiz eh nicht gehen. Da reut mich das Geld. Wir waren immer Selbstversorger.
Das ist nicht bös gemeint, ich fühle mich halt wo nicht wohl, wo der Staat mir wegen einer Unachtsamkeit oder einem kleinen Fehler dermaßen ans Leder respektive den Geldbeutel will, während die eigenen Landsleute mich in meinem Land auf der Autobahn bedrängen und nötigen.
PS: Zum ersten Mal vor x-Jahren vom Allgäu über Bregenz in den Schweiz mit dem Auto gefahren. Okay die Vignette kaufen wir an der Grenze. Gefahren und gefahren keine Grenze bemerkt. Komisch die Schilder auf der Autobahn haben jetzt eine andere Farbe. Ähm wir sind schon in Schweiz. Nächste Ausfahrt herunter gefahren und Vignette gekauft.
Das kommt davon, wenn man einen Schlagbaum auf der Autobahn erwartet.
Re: Zu schnelles Fahren wird härter geahndet
Da hat es mich schon auf meiner ersten eigenen Auslandsreise mit meinem ersten Auto schier aus den Schuhen gehoben. Wir waren am Lago Maggiore ,Schüler mit knappen Budget, und wollten naja, Pizzaessen gehen oder so. So etwas fanden wir gar nicht erst. In irgendeinem Lokal stand dann wenigstens eine Lasagne auf der ausgehängten Karte. Wir gingen rein und bekamen für den doppelten Preis, den diese bei uns üblicherweise kostete, einen Appetizer - im Grunde eine Vorspeise. Wir fuhren dann weiter nach Mailand, da war das mit der Pizza kein Problem mehr.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit den Preisen besser geworden ist.
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Re: Zu schnelles Fahren wird härter geahndet
Augsburg
17.05.2020
Zwei Fahrer liefern sich ein Autorennen in der Innenstadt
https://www.augsburger-allgemeine.de/au ... 02931.html
Wie blöd kann man sein, der Polizei auch noch per Dashcam die Beweise zu liefern.
Dafür dürfen sie gerne ne Weile ihren Lappen abliefern!
17.05.2020
Zwei Fahrer liefern sich ein Autorennen in der Innenstadt
https://www.augsburger-allgemeine.de/au ... 02931.html
Wie blöd kann man sein, der Polizei auch noch per Dashcam die Beweise zu liefern.
Dafür dürfen sie gerne ne Weile ihren Lappen abliefern!
Haller schon in der Jugend, Riedle, Veh und Schuster groß werden sehen und auch noch mit dem FCA an der "Anfield road" gewesen zu sein, mehr geht in einem Augsburger Leben eigentlich gar nicht.
"Augschburger" besser geht eh nicht.
"Augschburger" besser geht eh nicht.
Re: Zu schnelles Fahren wird härter geahndet
Meines Erachtens ist die Art wie überhöhte Geschwindigkeit jetzt bestraft wird nicht in allen Fällen angemessen und rechtmäßig
Ein existenzieller Grundsatz im Rechtsstaat gebietet, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Grundsätzlich wird diesem damit Rechnung getragen, dass zwischen überhöhter Geschwindigkeit innerorts und außerorts unterschieden wird. Mit in meinen Augen einer marginalen Differenz. 21 km/h sind innerorts in gewöhnlichen Situationen eigentlich schon eine ganz erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung. 51 km/h in einer 30e Zone – das ist schon massiv und entscheidet u.U. über Leben und Tod - oder 71 km/h auf einer belebten Geschäftsstraße – nehmen wir mal die Karlstraße als Beispiel.
Dafür steht dann die ‚Aufstockung‘ auf 26 km/h außerorts in manchen Fällen in keinem Verhältnis zu einer tatsächlichen möglichen Gefährdung – oftmals sind es ja auch reine Lärmschutzvorschriften.
Beginnen wir innerorts. Wie schon festgestellt sind die 21 km/h, die zu einem sofortigen 4wöchigen Fahrverbot führen relativ großzügig, so dem Fahrer bewusst sein musste, dass er die zulässige Geschwindigkeit überschreitet. Wer also mit 71 km/h durch die Karlstraße donnert, der verliert seinen Führerschein zurecht. Denn es kann niemand annehmen, dass man dort schneller als 50 km/h fahren dürfe, eher weniger.
Mit den 30er Zonen ist es schon schwieriger. Für mich müssten diese zu ihrem Beginn auf dem Asphalt durch Einfärbung oder aufgemaltem Verkehrszeichen unübersehbar gekennzeichnet sein. Viele Beschilderungen sind schlecht sichtbar angebracht. Viel zu hoch, teilweise von Buschwerk verdeckt oder wenn man direkt vor der Beschilderung aus einer Seitenstraße hinein abbiegt, so hoch angebracht, dass man sie nicht wahrnehmen kann. Die Forderung eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu beachten, weil sie zum Schutz von Leben besteht, gebietet es, diese in größtmöglicher Deutlichkeit zu vermitteln, denn das Wichtige ist ja, dass die erkennbare Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird, nicht, dass man für einen Verstoß hart bestraft wird. Man muss sich immer vor Augen halten, dass man bewusste Verkehrsverstöße (das ist dann RASEN) hart sanktionieren sollte, aber nicht im normalen Alltag regelkonforme Autofahrer für eine Unachtsamkeit.
Der nächste Fall, bei dem Überschreitungen innerorts leicht passieren können, ohne dass dadurch tatsächlich eine unmittelbare enorme Gefährdung vorliegt, die eine derart harte Strafe respektive beim ersten Mal ein Fahrverbot rechtfertigt, ist der ausgeschilderte Beginn einer geschlossenen Ortschaft auf einer vierspurigen Bundesstraße, die gerade noch bei unwesentlich anderem Umfeld mit Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h ausgewiesen war. Als Ortsfremder übersieht man so ein Ortschild leicht mal. Gerade fuhr man die zulässigen 70 km/h in der Stunde, wurde weil’s bergab geht ein wenig schneller und schon ist man den Führerschein los, obwohl kein einziger anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde?
Für außerhalb der Ortschaften kann man sagen, dass Geschwindigkeiten deutlich über 100 km/h auf Landstraßen Vorsatz sind, denn jeder weiß, dass er dort nicht schneller fahren darf.
Auf Autobahnen sieht die Sache aber gänzlich anders aus. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist da schon einmal übersehen und wenn man vorher rechtmäßig 150 km/h fahren durfte. Und der Blitzer kontrolliert eine 120er Beschränkung…
Wer mir erzählt, dass das nicht geschehe, wenn man konzentriert und aufmerksam unterwegs sei, der fährt entweder nur ganz selten Autobahn oder hatte bislang schlicht Glück.
Gleiches gleich – Ungleiches ungleich. Eine Unachtsamkeit ebenso zu bestrafen, wie bewusstes Rasen, verbietet sich aus meiner Sicht. Berufsmäßige Fahrer, die viel unterwegs sind, haben ein höheres Risiko und werden von einem sofortigen Fahrverbot härter getroffen als der Hobbyschnellfahrer.
Insofern fände ich eine Überarbeitung des verschärften Bußgeldkatalogs dringend erforderlich.
Und zwar nicht, wie jetzt wieder überall krakeelt wird, um die Raser zu schonen!
Ein existenzieller Grundsatz im Rechtsstaat gebietet, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Grundsätzlich wird diesem damit Rechnung getragen, dass zwischen überhöhter Geschwindigkeit innerorts und außerorts unterschieden wird. Mit in meinen Augen einer marginalen Differenz. 21 km/h sind innerorts in gewöhnlichen Situationen eigentlich schon eine ganz erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung. 51 km/h in einer 30e Zone – das ist schon massiv und entscheidet u.U. über Leben und Tod - oder 71 km/h auf einer belebten Geschäftsstraße – nehmen wir mal die Karlstraße als Beispiel.
Dafür steht dann die ‚Aufstockung‘ auf 26 km/h außerorts in manchen Fällen in keinem Verhältnis zu einer tatsächlichen möglichen Gefährdung – oftmals sind es ja auch reine Lärmschutzvorschriften.
Beginnen wir innerorts. Wie schon festgestellt sind die 21 km/h, die zu einem sofortigen 4wöchigen Fahrverbot führen relativ großzügig, so dem Fahrer bewusst sein musste, dass er die zulässige Geschwindigkeit überschreitet. Wer also mit 71 km/h durch die Karlstraße donnert, der verliert seinen Führerschein zurecht. Denn es kann niemand annehmen, dass man dort schneller als 50 km/h fahren dürfe, eher weniger.
Mit den 30er Zonen ist es schon schwieriger. Für mich müssten diese zu ihrem Beginn auf dem Asphalt durch Einfärbung oder aufgemaltem Verkehrszeichen unübersehbar gekennzeichnet sein. Viele Beschilderungen sind schlecht sichtbar angebracht. Viel zu hoch, teilweise von Buschwerk verdeckt oder wenn man direkt vor der Beschilderung aus einer Seitenstraße hinein abbiegt, so hoch angebracht, dass man sie nicht wahrnehmen kann. Die Forderung eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu beachten, weil sie zum Schutz von Leben besteht, gebietet es, diese in größtmöglicher Deutlichkeit zu vermitteln, denn das Wichtige ist ja, dass die erkennbare Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird, nicht, dass man für einen Verstoß hart bestraft wird. Man muss sich immer vor Augen halten, dass man bewusste Verkehrsverstöße (das ist dann RASEN) hart sanktionieren sollte, aber nicht im normalen Alltag regelkonforme Autofahrer für eine Unachtsamkeit.
Der nächste Fall, bei dem Überschreitungen innerorts leicht passieren können, ohne dass dadurch tatsächlich eine unmittelbare enorme Gefährdung vorliegt, die eine derart harte Strafe respektive beim ersten Mal ein Fahrverbot rechtfertigt, ist der ausgeschilderte Beginn einer geschlossenen Ortschaft auf einer vierspurigen Bundesstraße, die gerade noch bei unwesentlich anderem Umfeld mit Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h ausgewiesen war. Als Ortsfremder übersieht man so ein Ortschild leicht mal. Gerade fuhr man die zulässigen 70 km/h in der Stunde, wurde weil’s bergab geht ein wenig schneller und schon ist man den Führerschein los, obwohl kein einziger anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde?
Für außerhalb der Ortschaften kann man sagen, dass Geschwindigkeiten deutlich über 100 km/h auf Landstraßen Vorsatz sind, denn jeder weiß, dass er dort nicht schneller fahren darf.
Auf Autobahnen sieht die Sache aber gänzlich anders aus. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist da schon einmal übersehen und wenn man vorher rechtmäßig 150 km/h fahren durfte. Und der Blitzer kontrolliert eine 120er Beschränkung…
Wer mir erzählt, dass das nicht geschehe, wenn man konzentriert und aufmerksam unterwegs sei, der fährt entweder nur ganz selten Autobahn oder hatte bislang schlicht Glück.
Gleiches gleich – Ungleiches ungleich. Eine Unachtsamkeit ebenso zu bestrafen, wie bewusstes Rasen, verbietet sich aus meiner Sicht. Berufsmäßige Fahrer, die viel unterwegs sind, haben ein höheres Risiko und werden von einem sofortigen Fahrverbot härter getroffen als der Hobbyschnellfahrer.
Insofern fände ich eine Überarbeitung des verschärften Bußgeldkatalogs dringend erforderlich.
Und zwar nicht, wie jetzt wieder überall krakeelt wird, um die Raser zu schonen!
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"
Re: Zu schnelles Fahren wird härter geahndet
Mir geht es ganz ähnlich, nur konnte ich es bis jetzt nicht so schön hinschreiben und analysieren. Ich hab am allermeisten Angst dass ich ein 30 übersehe. Oder ein plötzliches 70 auf der Landstraße wenn eine Einmündung kommt. Darum fahr ich gerade immer mit hochgezogenem Coronaschal, bis sie das wieder zurücknehmen. Tun übrigens viele, hab heute schon 2 andere gesehen Absichtlich zu schnell fahren tu ich eigentlich nie, höchstens noch unabsichtlich wenn gerade gute Musik läuft und ich mitsinge, aber das sind dann vielleicht mal 10 oder 15 zu schnell und das merk ich dann auch gleich und erschrecke über mich.
Vielleicht müsste man da einen Mann fragen
Re: Zu schnelles Fahren wird härter geahndet
Wer ein 30er Schild übersieht, übersieht auch das Kind, das in der 30er Zone über die Straße will.
Schild übersehen - Führerschein weg! Keine Ausreden, keine Gnade, kein Einknicken vor der Auto-Lobby!
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