Wie ist das eigentlich, wenn wir uns ab nächste Woche als Pärchen (Sohn lass ich jetzt mal weg) mit meiner Oma treffen wollen, dann dürfen wir das nicht bei ihr tun sondern nur bei uns, oder? Weil bei ihr würden ja 2 Personen zu Besuch kommen, bei uns nur eine. Aber was macht das dann für einen Unterschied, coronaansteckungsmäßig?
Ich versteh's irgendwie nicht. Und wer müsste 500 Euro Bußgeld bezahlen wenn sie uns als Pärchen bei meiner Oma erwischen, meine Oma weil sie zu viele eingeladen hat? Aber wenn es ein Überraschungsbesuch wär? Oder muss einer von uns zahlen, weil der andere wäre ja noch legal, aber wer dann von uns? Der als zweites zur Tür rein ist?
Und ist Haushalt und Hausstand jetzt das selbe? Und ist es vielleicht gar kein Ort sondern eine Personengruppe? Die irgendwo hinfahren und sich mit einer weiteren Person treffen könnte? Weil dann könnten wir nämlich meine Oma besuchen. Und wie ist das, unser Sohn wohnt im ausgebauten Dach und hat da ein eigenes Bad und eine Kochnische, ist das dann schon ein eigener Haushalt oder Hausstand? Oder kommt es darauf an wer kocht und putzt und wer wem seine Wäsche in die Maschine tut? Und wenn er sein Bad selber putzt und sich Pizza bestellt dann dürfte meine Oma aber nicht mehr zu Besuch kommen weil wir ja dann schon ein Haushalt und eine weitere Person wären?
Ich kann da irgendwie nichts finden, nur das was sie am 5. Januar beschlossen haben, wörtlich (sie bringen da auch Hausstand und Haushalt durcheinander finde ich):
"BESCHLUSS
...
2. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte
im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren
nicht im Haushalt lebenden Person gestattet."
Ich müsste das aber unbedingt wissen bis 11. Januar, weil uns das total betrifft!